Bei Umbauten Aspekte des hindernisfreien Bauens bedenken
by Wohnen Südostschweizvon Urs Mugwyler, Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden
Sinn und Zweck des hindernisfreien Bauens bestehen darin, bestehende Hindernisse im Wohnbereich abzubauen sowie neue Bauten und Anlagen möglichst hindernisfrei zu erstellen. Neben dem offensichtlichen Vorteil, dass mobilitätsbehinderte Mitmenschen dank der neuen Gesetzgebung einen einfacheren Zugang zu geeignetem Wohnraum bekommen, werden von diesen Regelungen insbesondere ältere Menschen profitieren.
Hindernisfreies Wohnen im Alter
Hindernisfreies Bauen bietet ihnen die Möglichkeit so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung und Wohnung leben zu können. Dies bedeutet, dass Wohnungen bei einem allfälligen Umbau so konzipiert werden, dass sie hindernisfrei oder sogar behindertengerecht sind, oder ohne grossen Aufwand im Sinne des anpassbaren Wohnungsbaus umgestaltet werden können.
Die neuen Regelungen werden genau dies ermöglichen. Es ist nachvollziehbar, dass daraus – neben den persönlichen Aspekten –, auch allgemeine volkswirtschaftliche Vorteile resultieren, wenn weniger ältere Menschen in den von der öffentlichen Hand subventionierten Institutionen untergebracht werden müssen. Alterswohnungen sind sehr gute und notwendige Angebote, welche aber das private, selbstständige Wohnen
weder ersetzen sollen noch können.
Herausforderungen für alle Parteien
Selbstverständlich stellen die neuen ergänzenden Bestimmungen sämtliche an der Planung und Realisierung involvierten Parteien vor neue Herausforderungen. Es gilt jedoch aufzuzeigen, dass die neuen Forderungen am passbaren Wohnungsbau nicht als Bürde, sondern vielmehr als Chance zu betrachten sind.
Insbesondere bei Umbauten und Sanierungen, wo die gesetzlichen Regelungen nur teilweise, oder keine Anforderungen stellen, sollte der anpassbare Wohnungsbau sowie das hindernisfreie Bauen als Chance betrachtet werden, Bauten und Anlagen auf einen zeitgemässen Stand zu bringen. Die im Rahmen der finanziellen Verhältnismässigkeit getätigten Investitionen sind dann nachhaltig, wenn sanierte Bauten die Standards einer zeitgemässen und hindernisfreien Erschliessung und Nutzung erfüllen.
Chancen ergreifen – nicht verpassen
Allzu oft werden jedoch immer noch Investitionen in Bauten getätigt, welche bereits nach Bauvollendung veraltet sind, da sie den heutigen Anforderungen – und somit den Ansprüchen – nicht mehr genügen. Meist aus kurzfristigen Optimierungsüberlegungen werden Chancen verpasst, mit wenig Mehraufwand gegenüber Neubauten konkurrenzfähige Gebäude mit Wohnungen, Läden etc. zu erstellen.
Umbauten und Sanierungen sind im Vergleich mit Neubauten relativ aufwendig und ein Auftraggeber muss sich fragen, welche Investitionen einerseits zielführend und andererseits tragbar sind. Jede einzelne Massnahme ist im Einzelfall zu prüfen. Beispielsweise, ob es sich lohnt, bei einem Lift lediglich die Kabine auszuwechseln (und immer noch einen viel zu kleinen Aufzug zu haben), oder ob sich die Mehrkosten für eine Vergrösserung der Anlage langfristig nicht doch rechnen.
Im Rahmen des Bauens sind viele solcher Entscheidungen zu treffen. Nicht immer können sie jedoch zugunsten des hindernisfreien Bauens ausfallen. Aber es lohnt sich, bei jedem einzelnen Vorhaben zu prüfen, ob entsprechende Massnahmen zur Hindernisfreiheit machbar und sinnvoll sind. Es geht also nicht alleine darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch – neben den damit einhergehenden gesellschaftlichen und sozialen Vorteilen – die eigenen Aufwendungen langfristig und nachhaltig zu sichern.
Beratung und Merkblätter
Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden berät Bauherren und Planer in der Planung und Umsetzung von konkreten Bauvorhaben.