Gericht bestätigt: Nachbar kann Silvester-Knallerei verbieten
Raketenreste waren im Pferdefutter gelandet. Eine Unterlassungsklage ist somit zulässig.
Das nachbarschaftliche Verhältnis dürfte wohl schon länger angeknackst gewesen sein – in der Silvesternacht 2017/2018 knallte es dann aber besonders. Und die Nachwehen des Nachbarschaftsstreits beschäftigten nun sogar den Obersten Gerichtshof.
Der Nachbarssohn hatte zum Jahreswechsel 20 handelsübliche Silvesterraketen abgeschossen. Schon am nächsten Tag fand der Grundstücksbesitzer, ein Landwirt, die Reste von zwei Raketen auf seiner Wiese. Neben den Holzstäben war auch die Plastik-Ummantelung bei ihm gelandet.
Als es Monate später ans Mähen ging, stellte der Landwirt fest, dass auch die Überreste von acht weiteren Raketen auf seinem Grundstück gelandet waren. Der Bauer verwendet das Heu als Futter für seine Pferde. Hätte er die Raketenreste nicht gesehen und das Heu verfüttert, hätte es zu Verletzungen des Verdauungstraktes seiner Pferde kommen können. Er brachte eine Unterlassungsklage ein.
Schikane
Die wiederum empfand der Nachbar als „schikanös“. Schon allein deshalb, weil das Abfeuern von Silvesterraketen „ortsübliches Brauchtum“ sei und der Landwirt gar keinen Schaden erlitten hat. Er wehrte sich gegen die Klage.Letzten Endes umsonst.
Auch wenn die Sache bis zum Obersten Gerichtshof ging – der wies nun darauf hin, dass es ja auch unzulässig sei, Golf- oder Tennisbälle, Betonstücke oder Felsbrocken beim Nachbarn abzuladen – und somit auch die Reste von Raketen.
Wenn dadurch tatsächlich die Pferde verletzt werden könnten, ist eine Unterlassungsklage auch keine Schikane. Das Brauchtums-Argument überzeugte die Richter nicht. Zwar ist das Abschießen von Raketen nicht grundsätzlich verboten – aber es ist unzulässig, wenn der Müll dann beim Nachbarn landet.
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