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Symbolbild.Foto: dpa
„Gefahrenquelle“

Frau verletzt sich in Kölner Klinik und fordert Schadenersatz

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Köln - Augen auf beim Krankenhausbesuch: Eine Frau war auf dem Weg zum Aufzug der Klinik über eine Sitzgruppe im Warteraum derart gestürzt, dass sie das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagte. Unter anderem wegen Verdienstausfall, vorübergehender Haushaltshilfe und der heftigen Schmerzen, die sie wochenlang plagten. Sie war längere Zeit krank geschrieben.

Die Frau war über den Querholm einer Sitzgarnitur gestolpert, den sie offensichtlich übersehen hatte. Ihr Argument in der Klageschrift: Das Krankenhaus hätte die Sitzgruppe besser sichern müssen und habe durch diesen fehlenden Hinweis seine Verkerhrssicherheitspflicht verletzt. „Das ist doch eine Gefahrenquelle“ behauptete sie in ihrer Klageschrift. Sie verlangte insgesamt 2200 Euro Wiedergutmachung.

Jedoch vergeblich, wie der Richter in seiner Klageabweisung entschied. Er hatte sich eigens auf den Weg ins Krankenhaus gemacht, um sich ein persönliches Bild zu machen. Alles korrekt, hieß es danach für die Klinik. Die Frau hätte einfach besser aufpassen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.