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Joseph Afrane hält auf dem Parliament Square in London ein Plakat zum Brexit hoch. Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Brexit-Votum der Briten hat Großbritannien die EU am 31.01.2020 um 24.00 Uhr verlassen. © Foto: Dominic Lipinski/dpa

Brexit: Großbritanniens EU-Austritt: welche Folgen hat das für unsere Bürger?

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Seit drei Jahren ein Ringen zwischen London und Brüssel, nun ist es soweit. Am 31.01.2020 tritt das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU aus. „Ein großer Moment für unser Land“, sagt Regierungschef Boris Johnson. Der Übergangzeitraum beginnt am 01.02.2020 und es bleibt für Bürger und Unternehmen bis Ende diesen Jahres vorläufig alles beim Alten. Es muss über ein neues Freihandelsabkommen, künftige Zollregeln, Grenzkontrollen, Klimaschutz, Sicherheit und vieles mehr verhandelt werden. Was EU-Bürger, Reisende und Unternehmen berücksichtigen müssen?

Reisen nach dem Brexit

Einem Bericht des Focus zufolge werden durch den EU-Austritt Großbritanniens aus Grenzen zur Insel EU-Außengrenzen entstehen. Das bedeutet konkret, dass an Außen-Grenzen kontrolliert wird. In der Übergangsregelung ist jedoch festgelegt, dass sich bis Ende 2020 bei der Ein- und Ausreise vorerst nichts ändert. Ab 2021 werden dann nur noch Reisepässe und keine Personalausweise akzeptiert.

Führerschein-Regelung nach dem Brexit

Der deutsche Führerschein ist weiterhin erlaubt. Ab 2021 wird jedoch eine grüne Versicherungskarte verlangt, wenn man mit seinem Auto nach Großbritannien fahren möchte. Die Karte wird bei jeder Kfz-Versicherung ausgestellt.

Was der Brexit für Unternehmen und Handel bedeutet

Bis zum 31.12.2020 bleibt Großbritannien Mitglied in der Zollunion der EU. London plant keine Zölle und zahlenmäßigen Beschränkungen im Handel einzuführen. Brüssel stellt die Bedingung, dass die Briten sich an die EU-Standards in Themen Umwelt, Arbeitnehmerrechte und staatliche Wirtschaftshilfen halten müssen, um diesen Plan durchsetzen zu können.

Banken und Versicherungen

Laut der Verbraucherzentrale können Finanzdienstleister nur noch dann Verbraucher im europäischen Ausland bedienen, wenn sie auch "über eine Konzerngesellschaft in der EU verfügen". Viele Unternehmen hätten darauf schon reagiert. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass sich ein möglicher Vertragswechsel nicht negativ auf die Kundenbedingungen auswirkt.

Brexit: Kosten EU-Roaming

Man stellt sich die Frage, ob man bei einem Städtetrip nach London wieder für Daten und Telefonate extra zahlen muss. Zur Erleichterung aller EU-Bürger lautet die Antwort: vorerst nein, da das EU-Roaming nur bedingt etwas mit dem Brexit zu tun hat. Denn auch wenn Island, Liechtenstein und Norwegen keine EU-Mitglieder sind, nehmen sie an der EU-Regulierung teil.

Brexit: Online bestellen

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband werden Käufer britischer Waren nicht eingeschränkt. Dennoch müssen die britischen Onlinehops ihr Geschäft dem deutschen Markt anpassen, sonst gilt das heimische Recht. Das bedeutet konkret, dass die Anbieter, Lieferungen an deutsche Kunden im Zweifelsfall verweigern könnten.

Deutsche Einwohner in Großbritannien nach dem Brexit

Wenn Deutsche offiziell in Großbritannien wohnen, können sie ihre Rechte als EU-Bürger bekommen, indem sie laut der Deutschen Auslandsvertretung im Vereinigten Königreich einen Antrag auf „Settled Status“ bis spätestens 30.06.2021 stellen. Der „Settled Status“ ist ein Daueraufenthaltsrecht und beinhaltet den Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis sowie das Recht auf gleichen Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung und Rentenzahlungen.