Sechsjähriger stirbt bei Kita-Ausflug: War es fahrlässige Tötung?

Prozess um Tod eines Sechsjährigen in Bad Bramstedt wird neu aufgerollt

Kiel - Der Prozess um den Tod eines Sechsjährigen in einem Freibad in Bad Bramstedt wird nun wohl noch einmal neu aufgerollt.

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Blick auf das Freibad "Roland Oase" in Bad Bramstedt.

Die Eltern des kleinen Jungen haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neumünster eingelegt, bestätigte am Freitag ein Sprecher des Kieler Landgerichts.

Zuvor hatte KN-Online darüber berichtet. Damit müssen sich drei Erzieherinnen erneut wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten.

Ein Strafrichter des Amtsgerichts hatte sie und zwei Bademeister Mitte Januar freigesprochen. Der Freispruch gegen die Bademeister bleibt aus formalen Gründen rechtskräftig.

Laut erstinstanzlichem Urteil war nicht aufzuklären gewesen, was vor dreieinhalb Jahren im Schwimmbad geschah und wer von den Aufsichtspersonen auf den kleinen Yad hatte achten sollen.

Eine individuelle Verletzung der Aufsichtspflicht sei keinem der Angeklagten nachzuweisen gewesen.

Der Junge, der nicht schwimmen konnte und dessen Eltern von dem Kita-Ausflug ins Schwimmbad nichts wussten, starb im Juni 2016. Zwei Jugendliche entdeckten ihn im Nichtschwimmerbecken, bäuchlings im Wasser treibend.

Die Eltern waren mit dem Kind erst kurz zuvor aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet. Alle fünf Angeklagten hatten die Aussage verweigert.

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In Neumünster wird der Prozess um den tödlichen Badeunfall fortgesetzt.