Wirtschaft spricht sich vehement für Alternativen zum Einwegpfand auf Plastikflaschen aus

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Wirtschaft verwehrt sich gegen zusätzliche Kostenbelastung – gerade in ökonomisch schwierigen Zeiten“

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Wien (OTS) - Gegen eine weitere Kostenbelastung der österreichischen Wirtschaft durch die Einführung eines Pfandes auf Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff spricht sich WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf aus: „Wir brauchen kein weiteres bürokratisches System, das für die betroffenen Branchen wie den Handel, Kioske, Trafiken, Tankstellen und Lieferservicebetriebe und dessen Lieferanten große finanzielle und personelle Mehrbelastungen bedeuten würde, die vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu einem besonderen Wettbewerbsnachteil für unser Land werden können.“



Laut einer aktuellen Studie gibt es Alternativen zum Einwegpfand, die wesentlich sinnvoller sind. Dazu zählt vor allem die Möglichkeit, das Sammelsystem in unserem Land noch weiter auszubauen, zusätzlich Kunststoff-Flaschen aus dem Restmüll auszusortieren und einer Wiederverwertung zuzuführen.



Handelsobmann Peter Buchmüller hält dazu fest: „Der Handel bekennt sich zu einer Verbesserung der ökologischen Situation, verwehrt sich aber dagegen, dass die Zielerreichung auf dem Rücken des Handels ausgetragen wird.“



Kopf und Buchmüller unterstreichen: „Auch für Konsumentinnen und Konsumenten liegen die Nachteile eines Einwegpfandes auf der Hand: Derzeit gibt es nämlich mit Gelbem Sack und Gelber Tonne in ganz Österreich rund 2 Millionen Rückgabemöglichkeiten für geleerte Getränkeplastikflaschen. Im Falle eines Pfandes reduzieren sich die Rückgabestellen auf maximal rund 10.000 Einzelhandelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen. Mit anderen Worten: Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen für die Rückgabe viel weitere Wege zurücklegen.“



Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf spricht sich vehement dafür aus, alle Möglichkeiten zu nützen, welche die Studie alternativ zum Einwegpfand aufzeigt, um den Rücklauf der Gebinde im erforderlichen Ausmaß zu steigern. (PWK039/JHR)

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