https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.4779874/1408x792?v=1580487359
Die drei Ärzte vor Gericht. Nun wurden sie freigesprochen.
(Foto: AFP)

Gericht spricht Mediziner in Prozess um Sterbehilfe frei

by

Die zwölf Geschworenen im flämischen Gent taten sich enorm schwer mit der Entscheidung. Acht Stunden hatten sie beraten, bevor sie sich am Freitagmorgen endlich auf ein Urteil einigen konnten: nicht schuldig. Es ist das Ende eines spektakulären zweiwöchigen Prozesses, der Belgien aufgerührt hat - und die liberale Sterbehilfe-Praxis des Landes vermutlich verändern wird.

Drei Ärzte waren des Mordes angeklagt, weil sie im Jahr 2010 der 38 Jahre alten psychisch kranken Tine Nys beim Sterben geholfen hatten. Weil sie dabei eine Giftspritze verwendeten, stand sogar "Giftmord" in der Anklage, die Nys' Familie angestrengt hatte. Es war das erste Mal, dass sich Mediziner wegen eines solchen Delikts in Belgien verantworten mussten.

Ein Mord könne nicht nachgewiesen werden, gab ein Richter bekannt, es gelte: Im Zweifel für die Angeklagten. Nun sind die drei - die Psychiaterin Godelieve Thienpont, Joris Van Hove, der die Sterbehilfe vornahm, sowie der ehemalige Hausarzt der Verstorbenen, Frank De Greef - also frei. Ihnen hatten lange Haftstrafen gedroht.

Der Applaus ihrer Angehörigen und Unterstützer im Gericht hörte erst auf, als der Richter mit Räumung drohte. "Nach zehn Jahren ist eine große Last von meinem Herzen genommen worden", sagte Thienpont. Sie sei vor allem froh für ihre Kinder und Enkel, die nicht damit leben müssten, eine Mörderin in der Familie zu haben.

In mehrfacher Hinsicht extrem

Der Fall von Tine Nys war in mehrfacher Hinsicht extrem. Sie war als Kind oft geschlagen worden, prostituierte sich später, hatte eine Abtreibung. Schon mit 14 Jahren äußerte sie einen Todeswunsch, es folgten sechs Suizidversuche, nach einem lag sie zehn Tage im Koma und saß eineinhalb Jahre lang im Rollstuhl. 15 Mal wurde sie in die Psychiatrie eingewiesen. Nach Aussagen von Freunden und Betreuern wollte sie nichts lieber als sterben.

Thienpont, an die sie sich wandte, diagnostizierte ein Borderline-Syndrom, später auch Autismus, und wollte ihr helfen. Das 2002 eingeführte belgische Gesetz erlaubt Sterbehilfe auch bei psychischen Krankheiten, und Thienpont sah die wichtigsten Bedingungen als erfüllt an: dass die Patientin unter einer gravierenden, unerträglichen, unheilbaren und zum Tode führenden Störung leide und aus freiem Willen aus dem Leben scheiden wolle.

Danach kam es zu Unregelmäßigkeiten, ja Pfusch. Weil der Hausarzt zweifelte, wandte sich Nys an einen Arzt, den eine Sterbehilfe-Organisation vermittelte. Joris Van Hove besuchte den Mediziner am Abend des 27. April 2010 und bat um eine Unterschrift unter ein Papier, dessen Tragweite der Hausarzt nach eigener Auskunft nicht verstand. Schon zwei Stunden später erhielt Nys die tödliche Spritze, im Beisein der Familie, Eltern und zwei Schwestern, die nicht einverstanden waren mit dem Schritt. Weil Van Hove das Pflaster vergessen hatte, musste der Vater die Nadel halten. Als sich Tine Nys verabschiedete, schlug ihr der Infusionsbeutel ins Gesicht, weil kein Ständer zur Hand war. Später wurde die Familie aufgefordert, per Stethoskop zu überprüfen, ob sie noch lebe.

Erst nach 51 Tagen, statt wie vorgeschrieben nach vier, landeten die Formulare bei der staatlichen Kontrollkommission. Und sie enthielten einen Fehler: Van Hove war nicht, wie beschrieben, der "zweite Arzt", der die Sterbehilfe befürwortete, sondern der erste.

Ein Mord war schwierig nachzuweisen

Die Familie glaubte nicht, dass Tine Nys unheilbar krank war, sondern dass sie vor allem unter einer gescheiterten Beziehung litt. Sie hatte den Eindruck, die Frau sei von den Ärzten "in den Tod gedrängt worden". Die Angehörigen klagten 2012, wurden abgewiesen, erst im vergangenen Jahr war ein Einspruch erfolgreich.

Ein Mord war schwierig nachzuweisen. Auf den ersten Blick fehlen Motiv und Heimtücke, außerdem hatten die Beteiligten in gutem Glauben gehandelt. Ein Verteidiger verglich sie mit Sankt Martin, der sich eines Leidenden erbarmte. Das Verfahren war voller Verdächtigungen und Vermutungen. Der Verdacht kam auf, dass die Kirche, die die liberale belgische Regelung ablehnt, hinter der Klage stecke. Schließlich hatten zwei Anwälte der Familie hohe katholische Geistliche in Kindermissbrauchsfällen verteidigt. Ein Anwalt zog im Schlussplädoyer sogar einen Vergleich zur ultimativen belgischen Verschwörungstheorie: der noch immer erfolglosen Suche nach den Serienmördern der "Killerbande von Brabant", über die, wie manche meinen, einflussreiche Kreise ihre Hand halten.

Andererseits hatten die Ärzte objektiv gegen Regeln verstoßen. Psychiaterin Thienpont wurde vorgeworfen, Tine Nys viel zu nahe gestanden zu haben, ihr habe die gesetzlich geforderte "Unabhängigkeit" gefehlt. Van Hove wiederum musste einräumen, zum ersten Mal Sterbehilfe geleistet zu haben, ohne die entsprechende Ausbildung abgeschlossen zu haben. Er sei "ungeschickt" gewesen. In den Medien sprach sich zudem herum, dass er wegen Trunkenheit am Steuer und sexueller Übergriffe auf junge Männer verurteilt worden war. Gegen den früheren Hausarzt De Greef hingegen zogen Staatsanwaltschaft und Familie kurz vor Ende des Verfahrens die Anklage zurück.

Sterbehilfe für psychisch Kranke führt in Grauzonen

Sicher ist, dass der Prozess sich auf die Sterbehilfe-Praxis auswirken wird. Viele Ärzte zögern derzeit, aus Angst, sich strafbar zu machen. Einer sagte der Zeitung De Morgen: "Würden Sie als Arzt noch Sterbehilfe leisten, wenn Sie wüssten, dass Sie dafür wegen Mordes verurteilt werden könnten? Nur weil die Papiere nicht schon nach vier Tagen bei der Kommission waren?" Im Jahr 2018 erhielten in Belgien 26 psychisch kranke Menschen Sterbehilfe.

Sterbehilfe für psychisch Kranke führt in Grauzonen, nur zwei Länder gestatten diese überhaupt: Belgien und die Niederlande. Im vergangenen September war in den Niederlanden eine Ärztin freigesprochen worden, die einer dementen alten Frau beim Sterben geholfen hatte. Sie hatte der 74-Jährigen eine tödliche Spritze verabreicht, obwohl es Anzeichen dafür gab, dass die Frau mit diesem Schritt nicht einverstanden war und obwohl sie sich dagegen wehrte und von Angehörigen festgehalten werden musste. Auch hier beantragte die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch wegen Mordes, sah jedoch von einer Strafforderung ab.