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Kreuzfahrt: Die Passagierin musste sich während ihrer Reise an dem Nachbarbett vorbeidrängen, um zu ihrem Bett zu kommen. (Symbolbild) Foto: imago images / Andre Lenthe

Kreuzfahrt: Passagierin beschwert sich über zu wenig Platz – und geht drastischen Schritt

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Eigentlich will man auf einer Kreuzfahrt einfach nur entspannen. Eine Sache jedoch könnte die Ruhe stören und den Urlaub im schlimmsten Fall ganz schön vermiesen: Wenn die Kabine viel zu eng ist.

Das dachte sich auch eine Passagierin. Sie musste sich jedes Mal durch einen schmalen Spalt am Fußende des anderen Bettes in ihrer Kabine drängen, um zu ihrem Bett zu gelangen. Das störte die Frau so sehr, sodass sie ihre Kreuzfahrt nicht richtig genießen konnte.

Weil sich die Passagierin ihre Reise anders vorgestellt hatte, ging die unzufriedene Frau tatsächlich einen drastischen Schritt.

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Kreuzfahrt: Passagierin unzufrieden mit ihrer Kabine

Die Kreuzfahrt-Urlauberin klagte vor Gericht auf eine Reisepreisminderung. Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main das Urteil gefällt. Demnach soll die Passagierin zumindest eine Preisminderung von fünf Prozent erreicht und damit 343,80 Euro bei einem Reisepreis von 6876 Euro zurückbekommen haben, wie der Focus schreibt.

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Für eine Passagierin war die Reise mit dem Schiff alles andere als entspannt. Foto: imago images / imagebroker

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Passagiere müssen gewisse Umstände nicht hinnehmen

Laut Gericht muss die Kreuzfahrt-Reederei dafür sorgen, dass Passagiere ihr Bett ohne Einschränkung erreichen können. Muss ein Passagier jedoch ein anderes Bett überqueren oder sich an diesem vorbeidrängen, so kann er durchaus eine Reisepreisminderung verlangen.

Weiterhin können auch andere Faktoren die Kreuzfahrt-Reise von Passagieren stören. Das musst du bei einer Kreuzfahrt akzeptieren und das nicht:

Ob die Passagierin sich mit der Summe der Reisepreisminderung zufrieden gibt, ist nicht bekannt.