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Polizeibeamte begleiten einen abgelehnten Asylbewerber auf einem Flughafen an Bord. Im Fall von Meschede scheiterte die Abschiebung.Foto: Michael Kappeler / dpa
Asylbewerber

Party nach Abschiebung: NRW prüft Optionen im Fall Meschede

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Meschede.  Die Abschiebung eines Asylbewerbers und seiner erwachsenen Kinder scheitert - worauf der HSK in Meschede verhöhnt wird. NRW prüft jetzt Optionen.

Die Recherchen unserer Zeitung zu einer gescheiterten Abschiebung, bei der am Ende die Ausländerbehörde im Hochsauerlandkreis von den Beteiligten verhöhnt wurde, schlägt hohe Wellen. Inzwischen hat die Bezirksregierung einen Bericht über die genauen Umstände angefordert. Nach Informationen unserer Zeitung fragen auch Politiker in dem Fall nach.

Pilot lehnt Transport ab

Das war geschehen: „Ihr könnt uns nichts“, hatte ein abgelehntes Asylbewerber-Paar gegenüber den heimischen Behörden gehöhnt. Die kurdischstämmigen Türken hatten sich als Syrer ausgegeben und waren schließlich aufgeflogen. Der Mann und die ältesten Kinder wurden letztlich zur Abschiebung zum Flughafen nach Düsseldorf gebracht, um nach Istanbul geflogen zu werden - dort erklärte der Vater, dass er nicht freiwillig fliege, worauf der Pilot den Transport ablehnte.

Der passive Widerstand des Vaters hatte damit Erfolg. Der Mann und die Kinder mussten wieder von Bord. Zurück auf dem Parkplatz des Kreishauses in Meschede wurden sie frei gelassen. Hier wurden sie von Freunden und Familie lautstark begrüßt - das war im ganzen Kreishaus zu hören.

NRW: Bund ist gefordert

Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte auf Nachfrage unserer Zeitung in einer Stellungnahme an: „Gemeinsam mit der zuständigen Ausländerbehörde werden wir weitere Handlungsoptionen prüfen“. Zum Hintergrund teilte das NRW-Innenministerium mit: „Aufgrund dieser aktuellen Rechtslage in der Türkei ist eine Abschiebung der gesamten Familie derzeit nicht möglich. Der Bund ist gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Rückführungen in die Herkunftsländer zu verbessern und insbesondere Vorgaben der Herkunftsländer, die eine Abschiebung erschweren, abzubauen.“

Für ausländische Kinder, die in Deutschland geboren werden, müsse zunächst die Nachregistrierung der Geburt im Heimatland bzw. deren Vertretungen im Bundesgebiet erfolgen. Diese Nachregistrierung könne jedoch nicht seitens deutscher Behörden von Amts wegen erfolgen, sondern ist - abhängig von der Gesetzeslage im Herkunftsstaat - in der Regel nur persönlich durch die Eltern möglich. Genau daran sind auch die Behörden im Hochsauerlandkreis bislang gescheitert.