Haben die Behörden versagt?

Schwere Defizite im Kampf gegen krebsförderndes Radon

by

Die Gefahr kommt von unten: Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle dringt Radon in das Hausinnere ein und sammelt sich in der Raumluft an. In grösseren Konzentrationen kann das radioaktive Edelgas zu Lungenkrebs führen. Seit 2018 schreibt die Strahlenschutzverordnung deshalb vor, dass ein Gebäude ab einer gewissen Radon-Konzentration saniert werden muss.

Dieser Referenzwert ist eine Folge des nationalen Aktionsplans Radon, den der Bundesrat vor acht Jahren lanciert hat. Dies tat er mit der Absicht, dass künftig deutlich mehr Radon-Messungen in Schweizer Gebäuden und – wo nötig – Sanierungen durchgeführt werden.

Keine Zahlen zu den Sanierungen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Aktionsplan, der in diesem Jahr ausläuft, extern überprüfen lassen. Die Resultate sind wenig schmeichelhaft. Daniel Storch, Leiter der Sektion Radiologische Risiken, stellt fest: «Wir sind nicht da, wo wir sein wollen. Wir haben deutlichen Handlungsbedarf.»

Nur gerade in sechs Prozent aller Gebäude in der Schweiz sind überhaupt Radon-Messungen durchgeführt worden. Wie viele Gebäude saniert worden sind, könne man nicht feststellen, heisst es in der Evaluation, weil es dazu schlicht keine Daten gebe. Das sei ganz klar «nicht zufriedenstellend».

Wir sind nicht da, wo wir sein wollen. Wir haben deutlichen Handlungsbedarf.Daniel Storch
Leiter der Sektion Radiologische Risiken beim BAG

Storch gibt zu: «Bei diesem Prozess müssen wir nochmals über die Bücher.» Heute sei es so, dass Fachpersonen Messungen durchführen und die Messresultate dann in eine Datenbank eintragen müssen. «Bei der Sanierung gibt es eine solche Pflicht nicht.» Deshalb wolle man diesen Prozess nun vereinheitlichen, «sodass wir von der Messung über die Sanierung bis zur Nachmessung mehr Daten erhalten».

Nur drei Kantone prüfen Neubauten

Bloss ein Fünftel der Gebäude mit Überschreitungen des Richtwertes seien heute wahrscheinlich saniert, schätzen die Kantone. Aber auch beim Schutz von Neubauten vor Radon besteht ein gröberes Defizit: So müssten die Baubewilligungsbehörden ab diesem Jahr eigentlich jedes Bauprojekt darauf hin überprüfen, ob die Radon-Vorschriften eingehalten werden.

Doch erst drei Kantone würden dies tun, heisst es im Bericht. Acht Kantone hätten vor, eine solche Prüfung einzuführen. Alle anderen Kantone hingegen nicht. Das will das BAG nicht so hinnehmen: «Wir wollen die Kantone in die Pflicht nehmen und nochmals sensibilisieren. Wir weisen sie darauf hin, dass es in ihrer Verantwortung ist, diese Informationen abzugeben.»

Wir sind im Moment in der Erarbeitung eines neuen Aktionsplans.Daniel Storch
Leiter der Sektion Radiologische Risiken beim BAG

Die «breitenwirksame Umsetzung» der Massnahmen im Aktionsplan sei «wenig fortgeschritten», stellt die Evaluation zusammenfassend fest. Dem BAG bleibt deshalb nichts anderes übrig, als eine Neuauflage zu planen. «Wir sind im Moment in der Erarbeitung eines neuen Aktionsplans», erklärt Storch.

Vorgesehen sei dieser ab 2021 bis 2030, und er nehme die Punkte aus der Evaluation auf. Bei den Sanierungen müssten klar mehr Messungen durchgeführt werden, um mehr Erkenntnisse darüber zu erhalten, sagt Storch. Und die Bevölkerung müsse vermehrt sensibilisiert und informiert werden. Der neue Aktionsplan soll im Frühling vom Bundesrat verabschiedet werden.

Info3, 31.01.2020, 12:00 Uhr