Warcraft 3: Reforged - Blizzard beansprucht Urheberrechte an Custom-Games
von Benjamin Gründken - Blizzard hat seine Nutzungsbedingungen dahingehend angepasst, dass von Usern erstellte Inhalte alleiniges und ausschließliches Eigentum des Publishers sind. Sollten User mit dem Editor von Warcraft 3: Reforged wieder Vorlagen zu Spielen wie League of Legends und Dota 2 schaffen, würde Blizzard das Urheberrecht für sich beanspruchen.
League of Legends und Dota 2 haben zwei große Gemeinsamkeiten: Beide basieren auf Defense of the Ancients, einer von Spielern erstellten Karte für Warcraft 3. Zudem entwickelten sich beide zum Hit, League of Legends für Riot Games und Dota 2 für Valve. Blizzard produzierte auf Basis der Mod zwar Heroes of the Storm, konnte damit aber nie ein größeres Publikum erreichen. Nun will Blizzard offenbar von vornherein ausschließen, dass ihnen eine gute Idee durch die Lappen gehen kann. Die Nutzerbedingungen für Custom-Games wurden darum schon kurz vor dem Launch von Warcraft 3: Reforged still und heimlich angepasst. Bedeutet: Ab sofort gehören alle von Spielern erstellten Inhalte Blizzard.
Im Text heißt es, dass man sich das alleinige und ausschließliche Eigentum an Custom-Games sichert. Wer benutzerdefinierte Spiele erstellt, überträgt alle Rechte auf Blizzard. Mit Blick auf Staaten wie Deutschland, in denen sich Urheberrechte nicht in der dargestellten Form übertragen lassen, heißt es: "Sollten Sie aus irgendeinem Grund daran gehindert oder eingeschränkt werden, Blizzard Rechte an den benutzerdefinierten Spielen zuzuweisen, gewähren Sie Blizzard eine exklusive, unbefristete, weltweite, bedingungslose, gebührenfreie, unwiderrufliche Lizenz, mit der Blizzard die benutzerdefinierten Spiele (oder auch Teile davon) vollständig verwerten kann. Gleich welchen Zwecks und auf jede Art und Weise."
Ähnlichkeiten zu existierenden Marken verboten
Ob Blizzard diese Ansprüche im Einzelfall auch durchsetzen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, weil man mit Nutzerinhalten Geld verdient, ohne den Urheber zu entlohnen, werden Gerichte den Fall sicher sehr genau prüfen.
Ein weiterer Aspekt des Urheberrechts betrifft den Umgang mit existierenden Marken. Jeder Bezug sei laut Lizenzbedingungen verboten, sodass Spieler beispielsweise keine Umgebungen aus anderen Spielen oder Filmen nachbauen dürfen. Zu guter Letzt sollen Modder noch sicherstellen, dass jeder Spieler Zugriff auf ihre Karten hat und nicht nur ein erlauchter Kreis.
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Im Netz wird bereits Kritik an den Änderungen laut und die kommt für Blizzard zur ungünstigsten Stunde. Die Veröffentlichung von Warcraft 3: Reforged ging nämlich alles andere als glatt über die Bühne. Neben Bugs und den üblichen Release-Problemen stoßen Spielern beispielsweise Fehler in der deutschen Lokalisation sauer auf. Änderungen gegenüber der Blizzcon-Demo aus dem Jahr 2018 blieben ebenfalls nicht unbemerkt.
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