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SymbolbildFoto: dpa
Todesfahrt unter Alkoholeinfluss auf A4

Unfallverursacher muss nicht ins Gefängnis

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Köln - Fünf Stunden Vollsperrung im Berufsverkehr auf der A4. Ein Toter, mehrere Schwerverletzte, drei Autos mit Totalschaden. Ein 23-jähriger Autofahrer hatte kurz hinter der Anschlussstelle Klettenberg im April 2018 mit seinem VW Touran den Auffahrunfall verursacht, bei dem mehrere Personenwagen und ein Lkw beteiligt waren. Am Donnerstag saß der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Schöffengericht. Er hatte keinen Führerschein und sich betrunken ans Steuer gesetzt.

Fahrer und Beifahrer waren mit eher leichteren Blessuren davongekommen. Nur den Mann auf dem Rücksitz hatte es schwer erwischt: er war sofort tot. Obwohl er angeschnallt war, hatte die Wucht des Aufpralls bei ihm tödliche innere Verletzungen verursacht. „Sämtliche Organe wurden durch unfassbare Krafteinwirkung vom Bauch nach oben in den Brustraum verschoben, das Rückenmark zerrissen“, sagte eine Rechtsmedizinerin.

Prozess in Köln: Unfallopfer bis heute krank geschrieben

Das Trio war nach einem Sauna-Club-Besuch – nach Aussage der Verteidigung ein Bordell – in Düsseldorf morgens gegen 5.50 Uhr an jenem Mittwoch auf dem Heimweg nach Wesseling, als der Fahrer laut Anklage mit nahezu 100 km/h ungebremst auf einen VW Golf auffuhr, die Fahrerin dabei so schwer verletzte, dass sie bis heute krank geschrieben ist.

Danach schleuderte er mit dem Heck gegen einen stehenden LKW, die Seitentür des Touran wurde dabei weggerissen, das Auto prallte gegen zwei weitere Fahrzeuge, die nicht mehr ausweichen konnten. „Es war ein Geschehen von Zehntelsekunden“, so der Kfz-Sachverständige: „Jedes Fahrzeug ist durch den Aufprall einen halben Meter verkürzt worden.“

Nach Unfall: Angeklagter gab falsche Personalien an

Als die Polizei den Unfall aufnahm, hatte sich der Kfz-Mechatroniker mit knapp einem Promille Alkohol im Blut derart renitent und ausfallend aufgeführt, dass ihm Handschellen angelegt werden mussten. Auch hatte er zunächst falsche Personalien angegeben. In seinem Schuh hatte er den Ausweis versteckt.

Er verweigerte die Blutentnahme: sogar im Krankenhaus war es schwierig, ihn zur Ader zu lassen. „Er war sehr aggressiv und völlig uneinsichtig“, erinnerte ein Polizist. „Er stand unter Schock, hatte am Unfallort den Schwerverletzten noch versucht zu reanimieren“, sagt sein Anwalt dazu.

Prozess in Köln: Unfallfahrer ist Vater einer kleinen Tochter

Der 23-Jährige ist Vater einer kleinen Tochter, lebt mit der Ehefrau noch bei seinen Eltern. Zur Tatzeit arbeitete er im Unternehmen seines Vaters als Fahrzeugaufbereiter, ist derzeit aber in Elternzeit.

„Ich war klar im Kopf, wollte nur nach Hause“, erinnert er die Tatnacht und habe in dem Sauna Club mehrere Gin Tonics getrunken. Der Aufprall sei für ihn unvermeidbar gewesen, da die stehenden Autos in der Dunkelheit weder Warnblinklicht noch Bremslichter anhatten, sagt er zu seiner Verteidigung.

Milderes Urteil aufgrund günstiger Sozialprognosen

„Er war deutlich alkoholisiert“, erinnerte die Klinikärztin im Zeugenstand. „Sein alleiniges Fehlverhalten ist die Unfallursache für die Kette von Kollisionen und deren Folgen“, sagte der Ankläger im Plädoyer und verwies auf einschlägige Vorstrafen schon zu Jugendzeiten: „Ernsthafte Reue sehe ich hier nicht.“ Seine Forderung: zwei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung.

Das Urteil: Ein Jahr und elf Monate auf Bewährung sowie drei Jahre Führerscheinsperre. Warum doch noch Bewährung trotz hoher Rückfallgeschwindigkeit? Die günstige Sozialprognose. Er lebe mit Frau und Kind und einem Job in einem günstigen sozialen Umfeld, hieß es zur Begründung.