Teilerfolg für Professor im Streit um Bewertung durch Studierende

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Ein Jura-Professor der Hochschule Konstanz fühlt sich wegen der Bewertung seiner Lehrleistung unter Druck gesetzt. Er klagt – und bekommt teilweise Recht.

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Ein Professor der Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) hatte gegen Evaluationen durch Studierende geklagt. Foto: Felix Kästle (dpa)

Teilerfolg für einen Jura-Professor der Hochschule Konstanz, der sich wegen der Bewertung seiner Lehrleistung unter Druck gesetzt fühlt: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg sind Evaluationen zwar grundsätzlich rechtmäßig. Weil Dozenten aber nicht ausreichend Einfluss an der internen Entscheidungsfindung bei der Lehrevaluation haben, ist die Evaluationssatzung der Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung unwirksam. Dies teilte der VGH am Freitag in Mannheim mit.

Bis zum Erlass einer gültigen Satzung muss sich der Professor also nicht von Studierenden bewerten oder von übergeordneten Gremien kritisieren lassen. Der VGH ließ keine Revision zu. Dagegen kann jedoch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 9 S 838/18).