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Tübingen hofft, dass eine Steuer auf Einweggeschirr das Müllaufkommen erheblich reduziert.
(Foto: dpa)

Tübingen macht Einweggeschirr teuer

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Die Essenspause am Imbiss wird in Tübingen vom kommenden Jahr teurer - zumindest, wenn man Einweggeschirr benutzt: Der Tübinger Gemeinderat beschloss am Donnerstag, dass Einwegverpackungen und -geschirr jeweils 50 Cent kosten, bei Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Damit das Essen am Ende nicht zu teuer wird, wurde die Obergrenze bei 1,50 Euro festgelegt.

Zahlen müssen nach Angaben der Stadt Händler, die Take-away-Gerichte und Kaffee in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Betroffen sind neben den Imbissbetrieben etwa auch Eisdielen, Bäckereien, Tankstellen oder Lieferdienste.

"Die Wegwerfkultur in den Städten lebt davon, dass die Städte mit Millionenaufwand den Müll beseitigen. Damit ist in Tübingen jetzt Schluss: Wer Müll produziert, muss dafür bezahlen", teilt Oberbürgermeister Boris Palmer mit. In der Beschlussvorlage heißt es, dass die Stadt für Entsorgung des Verpackungsmülls derzeit etwa 700 000 Euro zahlt.

Das Ziel: nachhaltigerer Konsum

Die Verkaufsbetriebe können sich und ihre Kunden von der Steuer befreien, wenn sie die jeweiligen Verpackungen vollständig zurücknehmen und "einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung" zuführen. Die Verpackungen sollen also recycelt werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Speisen und Getränke, die auf zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden - allerdings nur dann, wenn Händler nicht an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke bei solchen Veranstaltungen verkaufen.

Tübingen ist nicht die erste Stadt, die eine solche Steuer erhebt: Kassel hatte bereits 1992 einen ähnlichen Vorstoß gewagt - der Kaffeebecher kostete damals 40 Pfennig, ein Pappteller 50 Pfennig. Dieser Versuch wurde allerdings 1998 für verfassungswidrig erklärt und wieder abgeschafft. Damit das nicht erneut passiert, hat Tübingen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das habe bestätigt, dass die Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchssteuer "im Grundsatz" zulässig ist. Nach Angaben einer Sprecherin des Deutschen Städtetags erhebt derzeit keine weitere Kommune eine solche Steuer.

Mittelfristig verspricht sich Palmer einen nachhaltigeren Konsum: "Ich bin mir sicher, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Handeln befördern und Mehrwegsystemen zum Durchbruch verhelfen wird." Um da voranzukommen, forciert die Kommune nach eigenen Angaben die Entwicklung alternativer Systeme von Mehrwegverpackungen: Der erste Schritt ist ein Merkblatt, das über "Alternativen zu Einwegverpackungen in Bäckereien aufklärt".