Anwältin fordert DNA-Probe von Trump
Vor 25 Jahren soll es in einem New Yorker Kaufhaus zur Vergewaltigung gekommen sein. Als Beweis für ihre Anschuldigungen gegen Donald Trump führt E. Jean Carroll nun eines ihrer Kleider an. Darauf sei womöglich die DNA des heutigen Präsidenten.
Die Anwältin einer Frau, die nach eigenen Angaben in den 90er-Jahren von Donald Trump vergewaltigt wurde, fordert eine Erbgutprobe des US-Präsidenten. Sie will herausfinden, ob die DNA mit der auf einem Kleid übereinstimmt, das E. Jean Carroll nach eigenen Angaben bei dem Vorfall trug. Die Anwälte übermittelte einem Rechtsbeistand Trumps die Aufforderung, am 2. März in Washington eine Speichelprobe abzuliefern.
Die US-Journalistin und Autorin beschuldigt Trump, sie Mitte der 90er-Jahre in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben. Nachdem sie ihre Vorwürfe im Juni 2019 öffentlich gemacht hatte, sagte der Unternehmer und jetzige US-Präsident, sie lüge total und er habe sie nie in seinem Leben getroffen.
Ein Foto von 1987 zeigt Trump, Carroll und die damaligen Ehepartner der beiden allerdings bei einer Veranstaltung. Trump tat dies als einen Moment ab, an dem er in einer Schlange angestanden habe.
Ein schwarzes Kleid, das seitdem nie mehr getragen wurde
Nun legt die heute 76-Jährige nach und führt ein angebliches Beweismittel an. „Nachdem Trump mich sexuell angegriffen hatte, nahm ich das schwarze Kleid, das ich getragen hatte, und hängte es in meinen Kleiderschrank. Ich trug es seitdem nur noch einmal und das war beim Fotoshooting für den Artikel des ,New York Magazine‘ über mein Buch“, sagte Carroll in einer Erklärung am Donnerstag, aus der unter anderem CNN zitiert.
„Unbekannte männliche DNA auf dem Kleid könnte beweisen, dass Donald Trump nicht nur weiß, wer ich bin, sondern auch, dass er mich in einer Umkleidekabine in Bergdorf Goodman gewaltsam angegriffen und mich dann diffamiert hat, indem er darüber gelogen und meinen Charakter angezweifelt hat.“
Carroll behauptete damals, dass Trump sie an die Wand der Umkleidekabine gedrängt habe, wo er „seine Hose öffnet und seine Finger um meinen privaten Bereich herumdrückt und seinen Penis halb oder ganz in mich steckt, ich bin nicht sicher“. Zugetragen haben soll sich dies entweder im Herbst 1995 oder im Frühling 1996.
Aufforderungen wie diejenige zur Abgabe der DNA-Probe lösen oft Gerichtsverfahren aus, bei denen ein Richter oder eine Richterin entscheiden muss, ob sie durchgesetzt werden. Die Nachrichtenagentur AP hat Trumps Rechtsbeistand um eine Stellungnahme gebeten.
AP/krott