43 Fälle in der Steiermark : Vermittlungsverbot: Warum das AMS auch Betriebe sperren kann

Das Arbeitsmarktservice kann nicht nur Arbeitslosengeld kürzen, sondern auch Betriebe mit Vermittlungssperren belegen. Wann dies eintritt und wie sich die Situation in der Steiermark darstellt.

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Sperren des AMS können auch Betriebe treffen © Markus Traussnig

Politisch emotional diskutiert, für Betroffene ein herber Eingriff in das Alltagsleben: 15.105 mal wurden vom Arbeitsmarktservice Steiermark (AMS) im vergangenen Jahr Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld verhängt. Ausgesprochen werden die Strafen, wenn jemand unter gewissen Voraussetzungen AMS-Kontrolltermine unentschuldigt versäumt, gänzlich arbeitsunwillig ist oder "zumutbare" Arbeit nicht annimmt.