Ehepaar betrügt Jobcenter
Warum die Hohenmölsener dennoch nicht verurteilt werden
by Tobias SchlegelWeissenfels - „Behördenwege sind nicht so mein Ding. Das erledigt meine Frau für mich“, sagt der Hohenmölsener - und versucht eine Erklärung dafür zu liefern, dass er und seine Frau das Jobcenter des Burgenlandkreises um 1.100 Euro betrogen haben. Genau das wirft die Staatsanwaltschaft den beiden an diesem Verhandlungstag in Saal 18 des Weißenfelser Amtsgerichtes vor.
Auf der Anklagebank sitzen der 39-Jährige und seine 32 Jahre alte Ehefrau. Die beiden wohnen in Hohenmölsen und haben zusammen zwei Kinder. Sie arbeitet als Gebäudereinigerin - er ist arbeitslos. Vom Jobcenter bekommt die Familie, die als eine Bedarfsgemeinschaft lebt, eine monatliche Unterstützung von etwas mehr als 500 Euro.
Noch kein Geld zurückgezahlt
2018 hatte der Ehemann für zwei Monate kurzzeitig Arbeit gefunden. Doch das verschwieg das Paar dem Jobcenter und kassierte weiter Stütze - insgesamt 1.100 Euro. Die Ehefrau erklärt dem Gericht, dass man erst als der Mann wieder arbeitslos wurde, Arbeitsvertrag und Kündigung dem Jobcenter zuschickte. „Es war ein dummer Fehler“, ergänzt der Ehemann, der von sich das Bild eines vorbildlichen Arbeitslosen zeichnet. So nehme er all seine Termine beim Jobcenter wahr, gehe zu Vorstellungsgesprächen und absolviere Maßnahmen.
Das Gericht hat allerdings so seine Zweifel an den Aussagen der beiden Angeklagten: „Ihnen muss doch aber klargewesen sein, dass sie zu viel Geld erhalten haben“, entgegnet Strafrichterin Anke Koch und ergänzt: „Sie wussten ganz genau, was sie hier machen. Das kaufe ich ihnen nicht ab.“
Zurückgezahlt hat das Paar bisher noch nichts
Zurückgezahlt habe das Paar bisher noch nichts. „Wir wissen einfach nicht, an wen das Geld gehen soll. Wir waren schon beim Arbeitsamt, aber keiner konnte uns weiterhelfen. Es ist nicht so, dass wir das Geld nicht zurückzahlen wollen“, so der Ehemann. Jedoch: Wie die 32-Jährige erklärt, werde ihr seit etwa fünf Monaten schon Geld vom Jobcenter abgezogen.
Ob sich die Behörde damit das erschlichene Geld wieder zurückholt, kann an diesem Tag aber nicht geklärt werden. Das ist laut der Richterin aber auch nicht Gegenstand der Verhandlung: Hier gehe es einzig und allein um den Betrugsdelikt. „Die Forderungen des Jobcenters haben mit der Sache hier nichts zu tun“, sagt die Richterin.
Ehemann soll 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und Ehefrau 300 Euro bezahlen
Immerhin honoriert Anke Koch aber die Bemühungen des Paares, den verursachten Schaden wieder gutzumachen. „Allerdings reden wir hier von einem Betrug und der ist nicht damit abgetan, dass sie das Geld einfach nur zurückzahlen“, sagt die Richterin, die den beiden Angeklagten letztlich aber doch ein Angebot unterbreitet, das die beiden recht glimpflich aus der Angelegenheit herauskommen lässt.
So schlägt das Gericht den Hohenmölsenern vor, das Verfahren einzustellen - wenn sie innerhalb eines halben Jahres zwei Auflagen erfüllen: So soll der Ehemann 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Ehefrau 300 Euro bezahlen. „Damit wären sie auch nicht vorbestraft“, so die Richterin. Das Ehepaar akzeptiert diesen Vorschlag und ist erleichtert. Die Richterin aber warnt die beiden Hohenmölsener: „Wenn sie die Auflagen nicht erfüllen, wird die Verhandlung wieder aufgenommen und dann droht ihnen eine Verurteilung“. (mz)