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Erst ausstempeln, dann rauchen: Dies gilt ab 1. Februar für einen Teil der Kantonsangestellten im Tessin. (Symbolbild)© KEYSTONE/DPA zb/JENS KALAENE

Tessiner Kantonsangestellte müssen neu zum Rauchen ausstempeln

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Es ist ein Novum in der Schweiz: Im Kanton Tessin müssen Raucher ab dem 1. Februar für ihre Zigarettenpause ausstempeln. Vorerst betrifft die Regelung je ein Gebäude von Regierung und Parlament.

Angestossen wurde die neue Regelung durch eine parlamentarische Anfrage von Fabio Badasci (Lega). Der Kantonsrat wollte im vergangenen Sommer von der Regierung wissen, wie diese die Ungerechtigkeit zwischen rauchenden und nichtrauchenden Kantonsangestellten zu regeln gedenke. Schliesslich würden Raucher regelmässig Pausen machen.

In ihrer Antwort kündigte die Tessiner Regierung an, über eine neue Absenzenregelung nachzudenken. Diese betrifft nun all jene Unterbrechungen der Arbeit, welche zusätzlich zu den beiden erlaubten viertelstündigen Pausen pro Tag stattfinden.

Ob und wann die Regelung auf weitere Gebäude der Verwaltung ausgeweitet wird, sei im Moment noch unklar, sagt Nicola Novaresi, Direktor des Departements für Finanzen und Wirtschaft. Auch ist ihm keine vergleichbare Regelung aus anderen Kantonen bekannt.

Bereits im Jahr 2007 ging der Kanton Tessin mit einer strengen Regelung bezüglich Raucher voran. Damals führte der Südkanton als erster in der Schweiz ein Rauchverbot an öffentlichen Orten ein.

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