2,1 Millionen Euro Fördermittel

Beschluss über die Vergaberichtlinien geplatzt

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   •  Wie die kurzfristig abgeforderten zwei Millionen Euro Fördermittel für den städtebaulichen Denkmalschutz in Stolberg vergeben werden, ist offen.

Südharz - Die Zeit drängt. Doch der Gemeinde Südharz fehlt noch die neue Richtlinie, um die zum Jahreswechsel abgerufenen Fördermittel aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ in Stolberg zu vergeben. Der Beschluss über die Richtlinie ist in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend geplatzt.

Er wurde auf Antrag von Thomas Schirmer (FDP) abgesetzt: „Wir brauchen erst die vollständigen Unterlagen.“ Die neue Richtlinie sei dem Stolberger Ortschaftsrat nicht rechtzeitig vor der Sitzung zugegangen, so wie es die Satzung fordert. Das hatte Ortsbürgermeister Ulrich Franke (FDP) schon vorab in einem Statement kritisiert.

Stolberg: Fördermittel in Höhe von knapp 2,1 Millionen Euro

Immerhin geht es um knapp 2,1 Millionen Euro Fördermittel. Ursprünglich sollte das Geld 2019 in die weitere Sanierung des Stolberger Schlosses fließen. Weil aber die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der das Schloss gehört, die Fördermittel nicht „verbauen“ konnte, wäre es um ein Haar verfallen. Kurzfristig bemühte sich die Gemeinde um eine Umwidmung, damit private und kommunale Gebäude, darunter auch ihre eigenen, im denkmalgeschützten Bereich gefördert werden können. Das Interesse der Bürger ist groß, wie der Andrang in der Bauausschuss-, der Ortschaftsrats- und am Mittwochabend in der Gemeinderatssitzung bewiesen hat.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz, der eine Sanierung der Ortsdurchfahrt mit Hilfe der Fördermittel erwogen hatte, hält dem Vernehmen nach nicht mehr an dem Vorhaben fest.

Bauausschuss: Richtlinie zur Verwendung der Fördermittel

Unmittelbar vor der Sitzung am Mittwoch wurde die überarbeitete Richtlinie als Tischvorlage an die Ratsmitglieder verteilt - mit einem Umfang von mehr als 20 A4-Seiten. Einige Punkte, die der Stolberger Ortschaftsrat angeregt hatte, fehlten jedoch gänzlich, etwa der Verzicht auf eine Untergrenze von 2.500 Euro Auftragsvolumen oder gestaffelte Fördersätze.

Die Richtlinie sollte nun erneut im Bauausschuss besprochen und beschlossen werden, forderte Schirmer; der Ausschuss tagt am 11. Februar. Dann hätte der Gemeinderat in der Sitzung am 26. Februar das letzte Wort darüber. Schirmer: „Bei zwei Millionen Euro kann man sich die Zeit nehmen.“

Stolberg: Diskussionen um Fördermittel aus dem Denkmalschutzprogramm

Franke hat in seiner Stellungnahme jedoch schwerwiegendere Vorwürfe als zu spät zugestellte Sitzungsunterlagen angesprochen. Er wollte wissen, ob, wann und in welcher Höhe womöglich schon in früheren Jahren bestätigte Fördermittel aus dem Denkmalschutzprogramm nicht in Anspruch genommen wurden. „Wenn ja, wer hat diese Entscheidung getroffen? War es der Gemeinderat durch Beschluss?“

Wenn nicht, sei der Gemeinde Südharz und insbesondere Stolberg erheblicher Schaden zugefügt worden, „da kein anderes Gremium oder Person diese Entscheidung treffen dürfen“. Und warum habe die Gemeinde in den Jahren 2014, 2018 und 2019 sogenannte Nullbescheide hingenommen: „Warum wurde kein Widerspruch eingelegt und wer hat die Entscheidung getroffen?“ Zumal Bauausschuss und Gemeinde per Beschluss eine Förderung beantragt hätten.

Bauamtsleiterin Katrin Buchmann teilte mit, Frankes Fragen seien teils beantwortet oder würden in der Bauausschusssitzung abgearbeitet. Ein einziges Mal habe die Gemeinde Fördermittel zurückgezogen, 933.000 Euro im vorigen Jahr. Ob der Rat darüber informiert worden sei, wisse sie nicht. Eine mögliche Umwidmung der Gelder für andere Zwecke als für das Schloss habe man nicht angefragt. Clemens Ritter von Kempski stellte fest: „Es wäre ein Skandal, wenn die Gemeinde keine Fördermittel in Anspruch genommen hätte.“ (mz)