Staat nimmt durch Rentenerhöhung mehr Steuern ein

Rentenerhöhung 2020

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Durch die für Sommer 2020 geplante Rentenerhöhung nimmt der Staat 420 Millionen Euro mehr Steuern ein. Das liegt auch daran, dass mehr Rentner steuerpflichtig werden.

Im Juli 2020 wird die Rente erhöht - und der Staat profitiert davon. Er nimmt durch Rentenerhöhung zusätzlich etwa 420 Millionen Euro Einkommenssteuer zusätzlich ein. Das zeigt die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, wie die Deutsche-Presse-Agentur berichtet.

Für die Schätzung legte das Finanzministerium demnach die geschätzte Rentenerhöhung von 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten zugrunde. Wie genau sich die Renten im Sommer 2020 entwickeln werden, wird erst im März feststehen. Klar ist allerdings schon jetzt: Durch die Rentenerhöhung dürften zahlreiche Rentner erstmals steuerpflichtig werden*.

Rentner zahlen 42,9 Milliarden Euro an Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften dürfte demnach von 40,8 auf 42,9 Milliarden Euro ansteigen. Nur rund 3,5 Milliarden Euro davon stammen von Steuerpflichtigen mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften.

2015 hatte der Staat rund 34,65 Milliarden Euro Einkommenssteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften eingenommen, davon kamen knapp 1,3 Milliarden Euro von Menschen, die ausschließlich oder überwiegend Rente* bezogen.

„Nachgelagerte Besteuerung“ lässt Zahl der steuerpflichtigen Rentner ansteigen

Durch die „nachgelagerte Besteuerung“ steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner kontinuierlich an. Wer 2005 in Rente gegangen ist, musste auf 50 Prozent der Rente keine Steuern zahlen. Seitdem stieg der Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte an.

Wer 2020 in Rente geht, muss auf 80 Prozent seiner Rente Steuern zahlen*, ab 2040 müssen Neurentner damit rechnen, auf die kompletten Renteneinkünfte Steuern zahlen zu müssen. Zur nachgelagerten Besteuerung gehört auch, dass die Ausgaben für die Altersvorsorge seit 2005 nach und nach steuerfrei werden.

Auch die Rente ist steuerpflichtig

Rentner müssen Einkommenssteuer bezahlen, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro liegen. Von der monatlichen Rente können allerdings einige Ausgaben abgezogen werden, die das zu versteuernde Einkommen verringern - neben den Kosten für Pflegeversicherung und Krankenversicherung in vielen Fällen beispielsweise auch Krankheitskosten oder Handwerkerleistungen.

Von Tanja Banner, mit Material von dpa

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