"Friesenhof": Schließung war rechtswidrig

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Die Vorwürfe gegen die Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung "Friesenhof" haben vor vier Jahren eine Debatte über Jugendhilfe ausgelöst. Grund waren Beschwerden von Bewohnerinnen der Mädchenheime in Dithmarschen, es habe Gewalt und Erdniedrigung gegeben. Das Sozialministerium schloss daraufhin damals zwei Teileinrichtungen. Wenige Wochen später meldete die Betreiberin Insolvenz an. Nun hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden: Die Schließung der Heime war rechtswidrig.

"Friesenhof": Missstände hätten beseitigt werden können
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Schließung der Mädchenheime "Friesenhof" für rechtswidrig erklärt. Teile der Kinder- und Jugendeinrichtung waren 2015 geschlossen worden.NDR 1 Welle Nord - Nachrichten für Schleswig-Holstein - 09.12.2019 17:00 Uhr Autor/in: Ulrike Drevenstedt und Constantin Gill

Gründe für Schließung nicht ausreichend

Es gibt hohe Hürden, um eine Einrichtung schließen zu dürfen. Und die sind aus Sicht des Gerichts nicht überschritten worden. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, die Gründe für den Widerruf der Betriebserlaubnis seien nicht ausreichend gewesen. Eine Gefährdung des Wohls der betroffenen Mädchen in der Einrichtung habe nicht festgestellt werden können. Weiter heißt es, dass eventuell auftretende Missstände in Zusammenarbeit mit der Trägerin der Einrichtung hätten aufgearbeitet und beseitigt werden können und müssen. Damit wäre eine Schließung der Heime nicht notwendig gewesen, so das Gericht.

Untersuchungsausschuss: Keine generelle Kindeswohlgefährdung

Das bedeutet, dass das Landesjugendamt die Einrichtung erst einmal noch mehr hätte beraten müssen. Die Vorfälle rund um den "Friesenhof" hatten für eine große Diskussion um das Erziehungskonzept dort gesorgt. In einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss kam die Mehrheit zu dem Fazit, dass es zumindest keine generelle Kindeswohlgefährdung im Friesenhof gegeben hat.

Das Land will die Urteilsgründe, sobald sie ihm vorliegen, genau prüfen. Das Urteil zeige nochmals deutlich den Bedarf für eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch, so ein Sprecher. Schleswig-Holstein und andere Länder fordern seit Jahren, die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden in der Jugendhilfe zu erweitern.