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Auf Antrag von CVP-Ständerat Beat Rieder (VS) hat der Ständerat Massnahmen gegen Terrorismus an seine Kommission zurückgewiesen. Rieder brachte Kritik des Anwaltsverbandes an der geplanten internationalen Zusammenarbeit vor. (Archivbild)© KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Ständerat weist Terrorismusvorlagen an seine Kommission zurück

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Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für Terroristen noch über Hausarrest für terroristische Gefährder. Er hat am Montag zwei Vorlagen an seine Kommission zurückgewiesen. Der Grund war die geplante internationale Zusammenarbeit.

Zur Bekämpfung des Terrorismus hat der Bundesrat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern, die andere sieht präventive Massnahmen vor.

Die präventiven Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Rechtskommission soll prüfen

Der Rat beschloss jedoch, beide Vorlagen an die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission zurückzuweisen. Er verlangt, dass sich nicht nur diese, sondern auch die Rechtskommission damit befasst. Dies hatte Beat Rieder (CVP/VS) mit Blick auf die Strafrechtsvorlage beantragt. Er wies auf die Kritik des Anwaltsverbandes hin, dem er angehört.

Die Vorlage gehe weit über die Terrorismusbekämpfung hinaus, insbesondere im Bereich der Rechtshilfe, argumentierte Rieder. Den Staatsanwälten werde erlaubt, vorzeitig Informationen an ausländische Strafermittlungsbehörden auszuhändigen - nicht nur bei Terrorismus, sondern auch bei gewöhnlichen Straftaten.

Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Weiter kritisierte Rieder, dass zusammen mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen geschaffen werden könnten. Damit gebe die Schweiz Kompetenzen an "schwer kontrollierbare supranationale Organe" ab, sagte Rieder. "Wollen wir es wirklich zulassen, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz ermitteln?"

Justizministerin Karin Keller-Sutter widersprach. Die Verfahrensgrundsätze würden gewahrt, betonte sie. Die Schweizer Behörden könnten entscheiden, in welchen Fällen solche Ermittlungsgruppen eingesetzt würden und wem sie vorzeitig Informationen und Beweismittel zukommen lassen würden. "Die Souveränität bleibt gewahrt", sagte Keller-Sutter.

Der Rat stimmte dem Rückweisungsantrag dennoch zu, mit 33 zu 12 Stimmen. Weil er beide Vorlagen zusammen beraten möchte, wies er anschliessend auch die Vorlage mit den polizeilich-präventiven Massnahmen zurück - mit 34 zu 10 Stimmen.

Anwerbung verboten

Im Zentrum der ersten Vorlage steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich dafür ausgesprochen, das Strafmass sowohl für kriminelle als auch für terroristische Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen.

Präventive Massnahmen

Bei der zweiten Vorlage stehen rechtsstaatlich heikle Fragen zur Debatte. Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?

Der Bundesrat schlägt als schärfste polizeilich-präventive Massnahme Hausarrest für terroristische Gefährder vor. Als solche gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

"Kuschelgesetz" oder an der Grenze?

Manchen geht Hausarrest nicht weit genug. Thomas Minder (parteilos/SH) sprach von einem "Kuschelgesetz" und "Softmassnahmen". Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) befand seinerseits, die Vorlage sei das Gegenteil eines "Kuschelgesetzes".

"Wir sind so weit gegangen, wie es rechtsstaatlich vernünftig und zulässig ist", sagte Jositsch. Die Kritiker postulierten Präventivhaft. Damit könnten Leute auf puren Verdacht hin über längere Zeit im Gefängnis eingesperrt werden. Das würde die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention sprengen.

"Wir dürfen nicht den Rechtsstaat über Bord kippen, sonst verlieren wir das, was wir verteidigen wollen", gab Jositsch zu bedenken. Das wäre im Sinne der Terroristen. Auch Keller-Sutter rief dazu auf, die Grenzen des Rechtsstaates zu beachten. Bevor der Rat über die Details der beiden Vorlagen berät, wird sich nun die Rechtskommission damit befassen.

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