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"Eltern, die überfordert sind, können sich jederzeit an die Familienzentren der Kinder- und Jugendhilfe wenden", sagt Andrea Friemel von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).© APA/dpa

Baby in Wien misshandelt - Vater beteuert Schuldlosigkeit

Kinderschutzorganisation fordert mehr Unterstützung für Eltern.

Der 35-Jährige, der seinen drei Monate alten Sohn schwer misshandelt haben soll - das Baby befindet sich in einem Wiener Spital nach einer Notoperation in Lebensgefahr -, bestreitet vehement die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Unterdessen forderte die Kinderschutzeinrichtung "möwe" mehr Unterstützung für Eltern.

Schütteltraumen gelten als häufigste Todesursache nach Fremdeinwirkung bei Säuglingen. "Oftmals wird in diesen Handlungen die Überforderung von Eltern deutlich", sagte Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin der "möwe". Sie forderte mehr Erziehungsberatung und Begleitangebote für belastete, hilflose und uninformierte Eltern.

"Wir sind da, wir unterstützen", sagte Andrea Friemel von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). "Eltern, die überfordert sind, können sich jederzeit an die Familienzentren der Kinder- und Jugendhilfe wenden", bekräftigte Friemel. Die Familie des Säuglings war dem Jugendamt bisher nicht bekannt.

Üben, wie man in Stresssituationen mit kleinen Kindern richtig umgeht

Auch Wölfl betonte, dass Eltern, die keinen Ausweg mehr sehen, kompetente Ansprechpersonen brauchen, die ihnen beibringen und mit ihnen üben, wie man in Stresssituationen mit kleinen Kindern richtig umgeht. Dafür stehen in allen Bundesländern "Frühe-Hilfen"-Netzwerke zur Verfügung. Sie setzten genau da an: speziell geschulte Familienbegleiterinnen helfen ab der Schwangerschaft Eltern mit Kindern unter drei Jahren und unterstützen die belasteten Familien in ihrem Zuhause. Es geht darum, rasch die richtige Hilfe zu finden - von der Schreiambulanz über Psychotherapie für die Eltern bis zur verpflichtenden Erziehungsberatung. Aktuell gibt es österreichweit 26 "Frühe Hilfen"-Netzwerke. Eine flächendeckende Ausrollung des Angebots könnte durch frühzeitige Hilfe und Entlastung zum Schutz von Kindern beitragen, betonte Wölfl. (apa)

Der 35-jährige Vater des Buben befindet sich in U-Haft. Gegen die Mutter, die sich auf freiem Fuß befindet, laufen Ermittlungen wegen Quälens oder Vernachlässigens Unmündiger (Paragraf 92 StGB). Der Säugling befand sich am Montag weiterhin in künstlichem Tiefschlaf im Krankenhaus. Sein Zustand ist nach wie vor stabil kritisch, sagte ein Sprecher des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV). Die Ärzte gehen davon aus, dass der Bub mit größter Wahrscheinlichkeit bleibende Schäden haben wird.

Der Vater fühlt sich von der Mutter zu Unrecht belastet, sagte sein Verteidiger, Wolfgang Blaschitz, am Montag der APA. "Er ist aus allen Wolken gefallen, als er von den Verletzungen erfahren hat", berichtete Blaschitz. Die Eltern hatten sich schon während der Schwangerschaft zerstritten und leben getrennt. Der 35-Jährige - bisher unbescholten - soll seine Ex aber jeden Abend besucht haben, um seinen Sohn sehen zu können. "Dabei ist nie etwas vorgefallen. Er war auch nie mit dem Kind allein", stellte Blaschitz klar. Sein Mandant habe dem Säugling nie wehgetan.

Einzig an einem Abend am vorvergangenen Wochenende hielt sich der 35-Jährige allein mit seinem Sohn in der Wohnung der Mutter auf. Die 30-Jährige - sie soll als Go-Go-Tänzerin arbeiten - habe einen Job gehabt und daher den Vater gebeten, auf seinen Sohn aufzupassen. "Auch dabei ist nix vorgefallen. Das Kind hat friedlich geschlafen", stellte Blaschitz fest.

Die Mutter hatte am vergangenen Donnerstag die Rettung verständigt, nachdem ihr an ihrem Sohn gesundheitliche Veränderungen wie unregelmäßige Nahrungsaufnahme, überdurchschnittliches Schlafbedürfnis und unnatürliche Schreie aufgefallen waren. Im Spital wurden schwere Hirnverletzungen und daneben ältere, vermutlich Wochen zurückliegende Verletzungen festgestellt. Damit konfrontiert, hatte die 30-Jährige in ihrer polizeilichen Einvernahme ihren Ex als mutmaßlichen Tatverdächtigen belastet.