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Jakob Baran (re.) und andere Shisha-Bar-Wirte steigen auf die Barrikaden.
© Kurier/Jeff Mangione

Rauchverbot: Shisha-Wirte hoffen auf Machtwort aus Straßburg

Betroffene Unternehmer hoffen auf Einlenken der Politik. Zudem findet am Freitag in Wien die erste Shisha-Demo statt.

Die Betreiber der bundesweit rund 500 Shisha-Bars geben nicht auf. Nachdem man mit dem Ansinnen, vom generellen Rauchverbot in der Gastronomie ausgenommen zu werden, beim Verfassungsgerichtshof abblitzte (der KURIER berichtete), gehen die Wasserpfeifen-Wirte nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Zudem will man mit „mehreren Tausend“ Unterstützern am Freitag in Wien für eine Gesetzesänderung demonstrieren.

Die Kundgebung ist ab 16 Uhr in der Löwelstraße geplant, wo neben der SPÖ auch die Grünen und die Neos Büros haben. Man hoffe auf ein Umdenken der Politik, sagt der Sprecher des Shisha-Verbandes, Jakob Baran.

Eigentumsrecht verletzt

Doch auch juristisch sei die Causa „noch lange nicht erledigt“, erklärt der Anwalt der Shisha-Wirte, Gabriel Lansky. Nun gehe es darum, ob der EGMR die Beschwerde aus Österreich zulasse. Tut er das, sei „Feuer am Dach“. Dann müsse sich der Gesetzgeber quasi bewegen.

image46-70962379.jpgkurierKurier/Gerhard Deutsch<p>Anwalt Gabriel Lansky glaubt an Erfolg beim EGMR.</p>Gabriel Lansky101019203983090/images/large/3983090/46-70962379.jpg

Optimistisch sei man, weil der EGMR 2015 zu Gunsten eines ungarischen Unternehmers entschied. Diesem waren vom Gesetzgeber zehn Monate Übergangsfrist eingeräumt worden, um das Warenangebot seines Kiosks um 30 Prozent zu reduzieren. Was das Gericht als Eingriff in das Eigentumsrecht des Unternehmers erkannte.

Im Fall der Shisha-Branche liege dagegen „eine 100-prozentige Einschränkung vor, für die der Gesetzgeber bloß eine dreimonatige Übergangsfrist einräumte“, so Lansky.

Der EGMR unterliegt übrigens keiner Frist, eine Entscheidung kann Jahre auf sich warten lassen. Eine Strategie fürs Überleben der einzelnen betroffenen Betriebe ist das Verfahren also nicht.

Um den ehemaligen Gästen der Shisha-Bars weiter den Genuss von Wasserpfeifen zu ermöglichen, bietet der Shisha-Verband indes eine Vereinslösung an. In gemieteten Räumen, die Jugendlichen nicht zugänglich seien, dürfe weiter geraucht werden – allerdings ohne Speise- und Getränkeangebot, berichtet Baran. Mehr als 25.000 Mitglieder habe der Verein bereits.

Zuletzt flatterten allerdings auch rund 20 Anzeigen durch das Wiener Marktamt herein. Dort ortet man „eine Umgehung des Tabakgesetzes“, wie Sprecher Alexander Hengl erklärt. Die angemieteten Räume befinden sich nämlich in ehemaligen Shisha-Bars – sie seien also Teil der jeweiligen Betriebsanlage. Der Shisha-Verband will auch dies durchjudizieren.

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