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In Merseburg zu Hause, aber ungewollt: Alhassan und Marcar.Foto: Robert Briest
Kommentar

Das Recht auf Würde gilt für alle

Artikel 1 des Grundgesetzes ist simpel: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Doch scheint die se Würde nicht universell zu gelten. Denn, was hat es mit Würde zu tun, seit Jahren ohne Perspektive leben zu müssen, nicht arbeiten und kein anerkannter Part der Gesellschaft werden zu dürfen, wegen seiner Hautfarbe diskriminiert und dafür sanktioniert zu werden, dass man nicht hinreichend daran mitarbeitet – oder es vielleicht gar nicht kann – in ein Land zu deponiert zu werden, in dem man nicht leben will? Nichts. Die staatlichen Stellen müssen aufhören, die Menschen als ein zu beseitigendes Verwaltungsproblem zu sehen und anerkennen, dass sie schon längst Teil des Saalekreises sind. Es braucht Lösungen, ihnen legale Perspektiven zu geben – notfalls per Härtefallregel. Denn nur dann ist ihnen ein Leben in Würde möglich.

Den Autor erreichen Sie unter: robert.briest@dumont.de