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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt am 13. NovemberFoto: Kugenbuch
13-facher schwerer sexueller Missbrauch

Dreieinhalb Jahre Haft für Quedlinburger

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   •  Mann zwingt seine Adoptivtochter zum Geschlechtsverkehr.
   •  Verfahren wegen der anderen Vorwürfe wurde eingestellt.

Quedlinburg/Magdeburg - Ein 34 Jahre alter Mann aus Quedlinburg ist am Montag vom Landgericht Magdeburg zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das berichtet Gerichtssprecher Christian Löffler auf Anfrage der MZ. Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft 13-facher schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen worden.

Der Angeklagte soll zwischen dem 22. Januar 2016 und dem 4. März 2017 seine damals zehn bzw. elf Jahre alten Adoptivtochter in Quedlinburg und Gernrode zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Letztlich ist er laut Löffler aber nur für die letzte Tat verurteilt worden. „Das Verfahren wegen der anderen Vorwürfe wurde eingestellt“, sagte der Gerichtssprecher. „Sie waren nicht mehr genau einzuordnen.“

13-facher schwerer sexueller Missbrauch: Gericht folgt Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage

Das Gericht sei in der Strafzumessung mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt, sagte Löffler. Der Verteidiger hatte dagegen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Die Haftstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Urteil rechtskräftig wird - dabei sind zwei Jahre die Höchstgrenze. Es sind noch Rechtsmittel dagegen möglich.

Das Verfahren am Landgericht Magdeburg ist nach der Anklageverlesung am 13. November zum Schutz des Mädchens unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Auch Pressevertreter durften nicht dabei sein. Deshalb ist auch nicht bekannt, wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen seiner Adoptivtochter geäußert hat.

Das Opfer habe sich zunächst nicht getraut, über die Taten zu sprechen, weil sie Angst vor dem Angeklagten gehabt habe, berichtete die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. „Er drohte damit, der Mutter etwas anzutun, wenn das Mädchen was sagt.“ (mz)