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Das Logo von 1&1: Das Unternehmen muss eine Millionenstrafe zahlen.Quelle: Sascha Ditscher/imago images
Verstoß gegen DSGVO  

1&1 muss Millionenstrafe zahlen

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Die Datenschutz-Grundverordnung soll Kundendaten schützen. Wer das nicht ausreichend macht, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Jetzt hat es einen Internetanbieter getroffen.

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Einer der größten WLAN-Killer ist Wasser. Denn WLAN funkt auf der Frequenz 2,4 GHz – der Resonanzfrequenz von Wasser. Somit wird das WLAN überall dort gestört, wo Wasser im Weg ist – beispielsweise bei feuchten Wänden, denn oft haben Bauteile eine gewisse Restfeuchte.(Quelle: dpa)
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Stahlbeton findet auch bei vielen privaten Neubauten Verwendung. Stahlbetondecken erschweren allerdings die Ausbreitung von WLAN-Signalen über mehrere Stockwerke immens. Einfacher Grund: Vor allem das enthaltene Metall, der verdichtete Beton und die darin gespeicherte Flüssigkeit hemmen die Funkstrahlen.(Quelle: dpa)
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Eine einzelne Zimmerwand sollte für ein Funknetzwerk kein Problem sein. Doch soll sich das WLAN über mehrere Räume hinweg erstrecken, kann die Signalstärke beispielsweise durch massives Mauerwerk oder die Feuchtigkeit in Wänden deutlich reduziert werden.(Quelle: dpa)
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Metall und elektromagnetische Wellen vertragen sich nicht besonders. Daher blockieren Stahlträger in Decken und Wänden die Ausbreitung der WLAN-Signale und verringern die Reichweite des Funknetzes. Stahlträger kommen in Hochhäusern öfter vor.(Quelle: dpa)
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Rigips-Platten sind gerade im Wohnungsbau ein sehr gerne verwendetes Material. Doch Wände und Decken aus Gipskarton und Rigips schwächen WLAN-Signale ähnlich stark ab wie Wände aus Stein oder Beton.(Quelle: dpa)
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Wasserrohre sind aus mehreren Gründen ein WLAN-Killer: Sie bestehen aus Metall, in ihnen fließt Wasser und in aller Regel befinden sie sich innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Wänden. Einen Raum hinter einem Bad mit WLAN zu versorgen, könnte demnach schwierig werden.(Quelle: dpa)
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In vielen Wohnungen macht eine Fußbodenheizung dem WLAN zu schaffen. Und zwar dann, wenn das Funknetz über mehrere Etagen funktionieren soll. Der Grund ist simpel: Die Kombination aus Stahl in der meist betonierten Decke und Wasser im Rohrnetz der Heizung ist für ein WLAN kaum zu durchdringen.(Quelle: dpa)
https://bilder.t-online.de/b/78/04/17/60/id_78041760/640/c_raw/tid_da/mikrowellengeraete-vertragen-sich-nicht-unbedingt-mit-dem-wlan-beide-funken-auf-der-2-4-ghz-frequenz-insbesondere-die-kanaele-9-und-10-sind-gegen-mikrowellen-stoeranfaellig-.jpg
Mikrowellengeräte vertragen sich nicht unbedingt mit dem WLAN. Beide funken auf der 2,4-GHz-Frequenz. Insbesondere die Kanäle 9 und 10 sind gegen Mikrowellen störanfällig.(Quelle: stock:xchng - Dave Kennard)
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Möbel wie Sofas und Schränke bremsen die WLAN-Sendeleistung auch aus. Daher: Den Router keinesfalls hinter oder unter Möbelstücken verstecken, nur weil das Gerät optisch nicht zur Einrichtung passt. Am besten oben drauf stellen, um die Reichweite zu verbessern.(Quelle: dpa)
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Auch Fenster und Glasflächen sowie Metalljalousien reflektieren Funkwellen, wodurch die Reichweite verringert wird. Das ist aber oft weniger problematisch, da Fenster nur in den Außenwänden einer Wohnung eingebaut sind. Glastüren im Haus könnten eine ähnliche Wirkung haben.(Quelle: dpa)
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Ein weiterer WLAN-Killer könnte außerhalb Ihrer Wohnung sitzen – und zwar Ihr Nachbar oder gleich mehrere in einem Mehrfamilienhaus. Falls der Nachbar auf dem gleichen WLAN-Kanal wie Sie funkt, stören sich die Netzwerke gegenseitig, und eine Verbindung wird zum Geduldsspiel. Mit einigen Programmen wie inSSIDer oder Netsumbler lassen sich die Kanäle in der Umgebung überprüfen. Bei Bedarf können Sie in der Einstellung Ihres WLAN-Routers einen neuen Kanal einstellen. Meiden Sie die Standard-Kanäle 6 und 11, die sehr häufig verwendet werden.(Quelle: dpa)
https://bilder.t-online.de/b/78/04/17/96/id_78041796/640/c_raw/tid_da/wlan-und-schnurlose-dect-telefone-oder-auch-babyphone-sind-keine-gute-kombination-tipp-das-telefon-oder-babyphone-nicht-in-die-naehe-des-wlan-senders-legen-der-wlan-router-sollte-auch-nicht-neben-der.jpg
WLAN und schnurlose DECT-Telefone oder auch Babyphone sind keine gute Kombination. Tipp: Das Telefon oder Babyphone nicht in die Nähe des WLAN-Senders legen. Der WLAN-Router sollte auch nicht neben der DECT-Basistation des Schnurlostelefons stehen.(Quelle: dpa)
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Smartphone, Smartwatch, ja sogar elektrische Zahnbürsten haben heute Bluetooth. Doch Bluetooth funkt wie WLAN ebenfalls im Bereich von 2,4 GHz. Wer also mit seinem Notebook über WLAN surft und gleichzeitig Daten vom Handy auf den Computer überträgt, könnte Probleme bekommen. Wer ein WLAN im 5 GHz-Band hat, ist da fein raus.(Quelle: dpa)
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Ein paar Topfpflanzen sind unproblematisch. Aber wer sein Büro oder Wohnzimmer gerne in einen kleinen Dschungel verwandelt, kann damit die WLAN-Sendeleistung beeinträchtigen. Grund ist der hohe Wassergehalt der Pflanzen.(Quelle: dpa)
Das bremst Ihr WLAN-Funknetzwerk

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat gegen den Telefon- und Internetanbieter 1&1 eine Geldbuße in Millionenhöhe verhängt. Die 1&1 Telecom GmbH soll laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Strafe in Höhe von 9,55 Millionen Euro zahlen. Der BfDI wirft dem Unternehmen vor, seine Kundendaten nicht ausreichend geschützt zu haben.

So hätten Unbefugte bei telefonischen Auskünften Informationen zu Kunden abfragen können. Dazu hätte es gereicht, zu wissen, wie der Name und das Geburtsdatum des Kunden lauten. "Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt uns die Möglichkeit, die unzureichende Sicherung von personenbezogenen Daten entscheidend zu ahnden. Wir wenden diese Befugnisse unter Berücksichtigung der gebotenen Angemessenheit an.", sagt der Bundesbeauftragte in einer Pressemitteilung.

Reaktion von 1&1

1&1 schreibt dazu: "Der fragliche Fall ereignete sich bereits 2018. Konkret ging es um die telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Die zuständige Mitarbeiterin erfüllte dabei alle Anforderungen der damals bei 1&1 gültigen Sicherheitsrichtlinien. Zu diesem Zeitpunkt war eine Zwei-Faktor-Authentifizierung üblich, einen einheitlichen Marktstandard für höhere Sicherheitsanforderungen gab es nicht".

Mittlerweile habe 1&1 die Sicherheitsmaßnahmen erhöht. Auch der Bundesbeauftragte erkennt die Verbesserungen in den Sicherheitsmaßnahmen an. Dennoch sei dies für die Strafe nicht ausschlaggebend: "Ungeachtet dieser Maßnahmen war die Verhängung einer Geldbuße geboten. So war unter anderem der Verstoß nicht nur auf einen geringen Teil der Kunden begrenzt, sondern stellte ein Risiko für den gesamten Kundenbestand dar.", heißt es in der Meldung.

1&1 will klagen

Die 1&1 Telecom GmbH hat angekündigt, gegen die Geldbuße zu klagen: "Das Bußgeld ist absolut unverhältnismäßig. Die neue Bußgeldregelung, nach der die Summe berechnet wurde und die für die gesamte deutsche Wirtschaft gilt, wurde am 14. Oktober 2019 veröffentlicht und orientiert sich am jährlichen Konzernumsatz. So können bereits kleinste Abweichungen riesige Geldbußen zur Folge haben. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Umsatz allerdings nicht als Kriterium für die Bemessung der Bußgeldhöhe vorgesehen. Darüber hinaus verstößt die neue Bußgeldlogik gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit".

 

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit belegte außerdem die Rapidata GmbH mit einer Geldbuße von 10.000 Euro. Auch diese habe laut BfDI gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen.

Verwendete Quellen: