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Das Ärzte-Bewertungsportal Jameda muss unter Umständen Profile löschen.© picture alliance / dpa

Jameda muss Ärzte-Profile unter bestimmten Umständen löschen

Müssen Ärzte es hinnehmen, auf dem Onlineportal Jameda bewertet zu werden? Das Landgericht München beantwortete diese Frage mit einem "Ja, aber...".

Nach Urteilen des Landgerichts München I muss das Online-Bewertungsportal Jameda die Profile von Ärzten unter bestimmten Umständen löschen. Drei Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass ihre Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wurden, von dem Portal entfernt werden.

Das Gericht gab den Klagen am Freitag statt (Aktenzeichen 25 O 13978/18, 25 O 13979/18 und 25 O 13980/18), die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Anlegen von Bewertungsprofilen ohne die Zustimmung der Bewerteten an sich befand das Gericht allerdings nicht für problematisch. In den fraglichen drei Fällen war für die Richter die Ausgestaltung der Profile ausschlaggebend.

Kein "neutraler Informationsvermittler"

Die Kammer beanstandete, dass Jameda auf den Profilen von Basiskunden, die das Angebot kostenlos nutzen, sogenannte "Expertenratgeber-Artikel" zahlender Konkurrenten veröffentlichten und zu den Profilen dieser sogenannten Platin-Kunden verlinkten.

Diese Fachartikel seien "inhaltlich geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten von den Basiskunden weg, hin zu den Verfassern der Fachartikel, die zahlende Kunden von Jameda sind, zu lenken", hiess es in einer Mitteilung des Gerichts. Damit sei die Online-Plattform kein "neutraler Informationsvermittler".

Richter pochen auf Gleichbehandlung

Die Kammer betonte, "dass das von Jameda betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt", solange Jameda "seine Stellung als neutraler Informationsmittler wahrt". Es dürfe seinen zahlenden Kunden aber "keine verdeckten Vorteile gegenüber den nicht zahlenden Basiskunden" verschaffen. Die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden dürften nicht als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt werden.

Jameda wertete die drei Urteile als grundsätzliche Bestätigung des Rechts auf eine vollständige Auflistung der Ärzte zur Information der Patienten. Ohnehin bezögen sich die drei Fälle auf ein veraltetes Layout, das inzwischen überholt sei. "Wir sind überzeugt, dass vollständige Arztlisten Patienten einen essenziellen Mehrwert für eine informierte Arztwahl liefern. Der offene Dialog über unsere Vision, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern, ist uns sehr wichtig", sagte Jameda-Geschäftsführer Florian Weiss.  © SPIEGEL ONLINE