Bewilligungen im Gastgewerbe
Berner Gemeinden müssen weiterhin den Kanton fragen
Im Kanton Bern erhalten Gemeinden nicht mehr Autonomie. Sie dürfen keine Bewilligungen für das Gastgewerbe ausstellen.
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Bewilligungen für das Gastgewerbe bleiben in der Kompetenz der Regierungsstatthalter. Das bernische Kantonsparlament lehnte am Montag mit 86 zu 52 Stimmen bei 6 Enthaltungen einen Vorstoss ab, der den Gemeinden mehr Autonomie geben wollte.
Doppelspurigkeiten vermeiden
Grossräte aus den Städten Bern, Biel und Thun wollten den «Umweg» über die Regierungsstatthalterämter vermeiden. Bern habe nicht die gleichen Bedürfnisse wie Innertkirchen, erklärte David Stampfli (SP/Bern). Die Gemeinden würden individuelle Lösungen brauchen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine Angelegenheit wie Überzeitbewilligungen nicht auf Gemeindeebene geregelt werden könnte, so Stampfli.
Die Gemeinden brauchen individuelle Lösungen.David Stampfli
Grossrat Bern (SP)
Der Thuner Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) plädierte für eine Beseitigung von «Doppelspurigkeiten». Heute sei den Gesuchstellern, etwa bei einer Überzeitbewilligung, nicht immer klar, wer zuständig und wer verantwortlich sei.
Stadt-Land-Graben
Die Mitglieder innerhalb der einzelnen Parteien waren sich nicht einig. Am Schluss entschied die Herkunft der Grossräte, ob sie den Städten mehr Kompetenzen geben wollten. Es waren nämlich primär die Vertreterinnen und Vertreter der Städte im Grossen Rat, die mehr Autonomie forderten.
Die Mehrheit wollte an der heutigen Regelung nichts ändern. Wenn jede Gemeinde ein unterschiedliches System habe und je nach Druck anders entscheiden würde, seien Probleme vorprogrammiert, meinte der Lysser Gemeindepräsident Andreas Hegg (FDP). Wenn die Gemeinde zuständig sei, könne es auch zu Befangenheit kommen.
Wenn jede Gemeinde selber entscheidet, sind ‹Lämpen› vorprogrammiert.Andreas Hegg
Grossrat und Gemeindepräsident Lyss (FDP)
Die Kompetenzverschiebung hätte freiwillig sein sollen. Jede Gemeinde hätte demnach selber entscheiden können, ob sie selber über Bewilligungen im Gastgewerbe entscheiden, oder diese Kompetenz beim Regierungsstatthalteramt belassen möchte.
Die Mehrheit im bernischen Kantonsparlament sah damit jedoch das Prinzip der Rechtsgleichheit in Frage gestellt – sie lehnte die Kompetenzverschiebung ab. Damit entscheiden weiterhin die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter, ob Restaurants oder Bars im Kanton Bern eine Bewilligung erhalten.