Polizei-Einsatz in Aalen: Verbotener Hitlergruß und Attacke im Rathaus
by Südwest Presse Online-Dienste GmbHWie die Polizei berichtet, hat ein Mann im Aalener Rathaus am Montagmorgen gegen 9 Uhr vor mehreren Zeugen den so genannten Hitlergruß gezeigt. Als er von Mitarbeitern des Rathauses aufgefordert wurde, zu gehen, versuchte er eine Schlägerei anzuzetteln: Er holte er mit einem Helm, den er dabei hatte, aus und versuchte, einen 36-Jährigen damit zu schlagen.
Der 41-jährige mutmaßliche Täter wurde schließlich von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes überwältigt. Dabei habe er sich leicht verletzt, heißt es im Polizeibericht. Die Beamten nahmen den Mann bis 13 Uhr in Gewahrsam, die Ermittlungen laufen. Über das Motiv und die Hintergründe der Tat ist nichts bekannt.
Der Hitlergruß wie im Aalener Rathaus ist verboten
Im Dritten Reich war der Hitlergruß eine offizielle Grußform, die dem Personenkult um Adolf Hitler fördern sollte. Heute ist er in Deutschland und Österreich gesetzlich verboten. In Deutschland ist er unter Strafe gestellt entsprechend der Paragraphen
- 68a, Absatz 1 und 2: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dazu gehören nicht nur Grußformen, sondern auch Symbole. Hier drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
- 130: Volksverhetzung. Dieses Vergehen wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
- Ausnahmen kann die Verwendung mit künstlerischem oder wissenschaftlichem Hintergrund sein.