Mann will Coiffeur wegen Haarschnitt anzeigen
Ein Mann wollte bei der Kantonspolizei St. Gallen wegen eines misslungenen Haarschnitts Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. In diesem Fall klappte das allerdings nicht.
by delAuf Instagram teilt die Kantonspolizei St. Gallen unter anderem skurrile Alltagsgeschichten der Polizisten, leistet Präventionsarbeit und bietet den Followern Einblicke hinter die Kulissen.
Dort postete die Polizei kürzlich einen besonders schrägen Vorfall. Ein empörter Mann war zur Polizeistation gekommen und hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung machen wollen. Der Grund: Er habe sich eigentlich nur die Spitzen schneiden lassen wollen, doch nun sei sein Haarschnitt viel zu kurz geraten. Ein Polizist erklärte ihm daraufhin, dass man für 20 Franken keine Frisur eines Starcoiffeurs erwarten dürfe. «Der Mann sah seinen Irrtum ein und zog mit verunstalteter Frisur von dannen», heisst es auf Instagram.
Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, erinnert sich an den Vorfall: «Der Mann hat sich unglaublich darüber aufgeregt und wollte unbedingt Anzeige erstatten.»
Nebst Beschwerden über Haarschnitte gab es auch schon welche über schlecht gemachte Fingernägel. «In solchen Fällen aber kann die Polizei nichts machen. Wenn jemand mit einer Dienstleistung nicht zufrieden ist, ist das klar Zivilrecht», sagt Schneider.
Wegen Haarfärbung angezeigt
Ein Model aus Köln, das mit seiner Haarfärbung nicht zufrieden war, hatte 2017 den entsprechenden Coiffeursalon verklagt. Sie verlangte von dem Landgericht Köln die Feststellung, dass die Inhaberin des Friseursalons ihr sämtliche Schäden zu ersetzen habe, die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden seien und noch entstehen würden. Ihre Haare seien durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen.
Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe. Das Kölner Landgericht sprach dem Model in diesem Fall grundsätzlich Schadenersatz zu, denn bei der Klägerin sei ein materieller Schaden im Hinblick auf die Haarteile sowie Verdiensteinbussen bei ihrer Modeltätigkeit entstanden.