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09.12.2019 | 16:43 Uhr

Rechtsreferendar legt Revision gegen Urteil Connewitz-Prozess ein

Im Kampf um seine berufliche Zukunft ist ein an den Neonazi-Krawallen in Leipzig-Connewitz 2016 beteiligter Rechtsreferendar in die nächste Instanz gegangen. Der 27 Jahre alte Brian E. hat am Montag Revision beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt, sagte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts. Bis der Antrag dort eingeht, könnten demnach wegen diverser Fristen noch mehrere Wochen vergehen, hieß es.

Das Amtsgericht Leipzig hatte E. vor gut einem Jahr wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte er seine Beteiligung an dem Aufmarsch von rund 250 Randalierern am 11. Januar 2016 im Stadtteil Connewitz eingeräumt. Dabei entstand ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro. E. legte Berufung ein, die das Landgericht in der vorigen Woche verworfen hatte.

Ermittlungen auch in Österreich

Der Referendar hat am 1. November 2018 unter Auflagen sein Referendariat am Landgericht Chemnitz angetreten. Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den in der Regel zweijährigen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem kann die Aufnahme in den Dienst jederzeit widerrufen werden. Da E. nun erneut Rechtsmittel eingelegt hat, ist seine Verurteilung weiterhin nicht rechtskräftig.

In Österreich wird gegen E. zudem wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ermittelt. Im Juni soll er dort auf seinen Oberkörper tätowierte Hakenkreuze und andere rechte Symbolen präsentiert haben.

Quelle: MDR/kk/epd