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Nur wenige Minuten vor dem Einsturz fuhr ein Zug unter der Brücke durch.(Bild: Sepp Pail)
5,2 Mio. Euro Schaden

Nach Brückeneinsturz: Manager auf Anklagebank

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„Es war wie bei einem Erdbeben“ - so schilderten Anrainer damals die bangen Sekunden. Fast fünf Jahre nach dem Brückeneinsturz bei Frohnleiten in der Steiermark müssen sieben Manager auf der Anklagebank Platz nehmen. Am Donnerstag startet der Prozess.

Es war am 21. Februar 2015 gegen 18 Uhr, als gut 300 Meter nördlich des Bahnhofs Frohnleiten unglaubliche 800 Tonnen Stahl und Beton auf die Schienen der ÖBB-Bahnstrecke krachten. An der Stelle wurde damals die Murbrücke der Brucker Schnellstraße (S 35) erneuert.

Dramatisches Detail: Nur wenige Minuten vor dem Zwischenfall war eine Zuggarnitur, besetzt mit zahlreichen Passagieren, unter der Brücke durchgefahren. Was da hätte passieren können, mag man sich gar nicht ausmalen.

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(Bild: Sepp Pail)

Gerüst war zu schwach
Ursache für den Einsturz war ein zu schwach dimensioniertes Gerüst, wie man relativ rasch klären konnte. Nach zehn Monaten war die Brücke wieder aufgebaut. Die restlichen Ermittlungen hingegen gestalteten sich kompliziert.

Komplexe Ermittlungen
Ein Gutachter musste Verträge über Verträge durchackern, um das komplexe Geflecht an beteiligten Personen und Firmen zu entwirren und mögliche Verantwortliche auszumachen. Von anfangs 13 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren müssen sich nun ab Donnerstag „sieben Beschäftigte im oberen Brückenbauwerksmanagement“ vor dem Bezirksgericht Graz-West verantworten - das bestätigte Gerichtssprecherin Ulrike Worm auf „Krone“-Anfrage.

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(Bild: Sepp Pail)

Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung
Dezitiert angeklagt sind zwei Projektleiter, die örtliche Bauaufsicht, zwei Statiker, ein Mitarbeiter der Gerüstfirma und ein Ziviltechniker. 

Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Gemeingefährdung. Der Tatbestand verlangt entweder eine Gefahr für eine größere Anzahl von Menschen oder Gefahr für fremdes Eigentum im großen Umfang. In dem aktuellen Fall ist von Letzterem auszugehen.

Wer den Schaden von mehr als fünf Millionen Euro übernehmen muss, wird dann ein weiterer vermutlich langwieriger aber spannender Prozess klären müssen.