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Vier Polizisten müssen sich vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten.© Reto Legena, Keystone-SDA

Sich widersprechende Beschreibungen eines Polizeieinsatzes

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Im Falle von vier Schwyzer Polizisten, die einen Mann zu hart angefasst haben sollen, gehen die Darstellungen der beiden Seiten konträr auseinander. Diese haben sich am Montag vor dem Strafgericht gegenseitig vorgeworfen, aggressiv gewesen zu sein.

2012 holten die vier Kantonspolizisten den Mann ab, der eine Schuld von 66 Franken nicht beglichen hatte, um ihn aufs Betreibungsamt zu bringen. Die Polizisten fesselten den Schuldner mit Handschellen, dabei wurde auch ein parkiertes Auto beschädigt.

Der Mann wurde ins Spital gefahren, wo man ihn ans Bett fesselte. Der Mann wurde für drei Tage fürsorgerisch untergebracht. Es wurde jedoch keine Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt.

Das mutmassliche Opfer der Polizeigewalt, der als Privatkläger auftrat, äusserte sich vor dem Strafgericht ausführlich zum Vorfall. Es sei für ihn unerklärlich, was an jenem Tag passiert sei. Die Polizisten seien "aggressiv" gewesen, er habe "Schreck- und Stressmomente" erlebt. Es "räbelte", als sie ihm die Handschellen angelegt hätten, sagte er.

Ihm sei Gewalt angetan worden, wie er es vorher noch nie erlebt habe, sagte der Privatkläger. Er habe einen hohen Herzschlag gehabt und um sein Leben gebangt. Der Vorfall nage durch die "Seelenverletzung" noch heute an seiner Gesundheit.

Auf eine entsprechende Frage des Gerichtspräsidenten verneinte der Mann, dass er habe flüchten wollen. Er habe sich nicht gegen die Fesselung gewehrt. Auch könne er sich nicht vorstellen, dass er auf Grund seines Verhaltens als gefährlich gewirkt haben könnte.

Das mutmassliche Gewaltopfer ist indes wegen Hinderung einer Amtshandlung vorbestraft. Er habe keine Mühe mit staatlichen Autoritäten, sagte der Mann auf eine entsprechende Frage des Gerichts.

Polizisten mussten den Mann holen

Ganz anders lautete die Darstellung der Polizisten. Ein 42-jähriger Polizist, der damals den Einsatz leitete, sagte, der Privatkläger sei von der Polizei zunächst schriftlich aufgefordert worden, das Betreibungsamt aufzusuchen. Der Mann habe dann per Mail bekannt gegeben, dass er sicher nicht freiwillig hingehe, sondern dass man ihn holen müsse.

Sie seien zu viert hingegangen, weil sie gewusst hätten, dass der Mann nicht einfach sei, sagte einer von ihnen, ein 67-jähriger pensionierter Polizist. Sie seien aber nicht aggressiv gewesen und hätten sich nichts vorzuwerfen. Der Privatkläger habe bei der Fesselung massiv Widerstand geleistet und dann den Bewusstlosen simuliert.

Ein 41-jähriger Polizist sagte aus, der Privatkläger sei durch seine Wohnung auf die Terrasse davon zu seinem Lieferwagen gerannt. Ein 38-jähriger Polizist sagte, der Flüchtende sei auf die Ladefläche gestiegen, wo es Werkzeuge gegeben habe. Er sei sehr aggressiv und unkooperativ gewesen.

Die Polizisten sagten aus, sie hätten dem Mann die Handschellen angelegt, weil die Situation bedrohlich gewesen sei. Er sei unberechenbar gewesen. Die Fesselung sei beibehalten worden, weil es in der Ambulanz gefährliche Gegenstände gegeben habe.

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