FPÖ – Kickl: Nichtkundmachung des Glyphosat-Verbots hat fahlen Beigeschmack

Sollte tatsächlich ein neuer Anlauf im Parlament notwendig sein, muss jedwede formale Sabotagemöglichkeit von vornherein ausgeschlossen werden

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Wien (OTS) - Die nun angekündigte Nichtkundmachung des Glyphosatverbots durch Kanzlerin Brigitte Bierlein erscheine unverständlich, zumal die EU-Konformität eines Gesetzesbeschlusses erst im Zuge eines allfälligen Vertragsverletzungsverfahrens durch den EuGH zu prüfen wäre, sagte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

„Aus unserer Sicht hat das Ganze einen fahlen Beigeschmack“, erklärte Kickl. „Es scheint, als hätte die ÖVP ein Formalargument der EU dafür missbraucht, ein Gesetz, das sie partout nicht haben will, zu hintertreiben. Die geforderte Notifikation vor einer Kundmachung wurde ja schließlich nachgeholt“, so der FPÖ-Klubobmann.

„Inhaltlich stehen wir zum beschlossenen nationalen Glyphosatverbot ab 1.1.2020. Sollten wir aber im Parlament tatsächlich einen neuen Anlauf brauchen, muss das so umgesetzt werden, dass jedwede formale Sabotagemöglichkeit von vornherein ausgeschlossen wird“, betonte Kickl.

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