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Verhandlungen zwischen Bund und Gemeinde brachten den Durchbruch für das Kennzeichen "KG" für Klosterneuburg.© Stadtgemeinde Klosterneuburg_Stahl

"KG" statt "TU": Klosterneuburg erhält eigenes Kennzeichen

Die Einspruchsfrist des Verkehrsministers endete - die Umsetzung soll ab April 2020 erfolgen.

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Seit vier Jahren trauerte man in Klosterneuburg um das "WU" - und fürchtete das "TU": Es ist eine Frage der Identität, um die viele Klosterneuburger kämpften, wenn es um die zwei ersten Buchstaben auf den Nummerntafeln ihrer Autos  ging. Am Montag atmeten diese vermutlich kollektiv auf: Die jüngsten Verhandlungen zwischen Bund und Gemeinde brachten den Durchbruch für "KG", ein eigenes Kennzeichen für die Stadtgemeinde Klosterneuburg.

Die betreffende Novelle, die 67. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung-Novelle, "kann nach dem nunmehrigen Ende der Einspruchsfrist von Andreas Reichhardt, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, zur Kundmachung freigegeben werden", hieß es von der Stadtgemeinde Klosterneuburg in einer Aussendung. Nach den erforderlichen edv-technischen Adaptierungen im Zulassungs- und Kennzeichenbestellprogramm könne die Umsetzung ab April 2020 erfolgen.

Übergangsregelung mit Antragsmöglichkeit

Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager und Stadtrat Josef Pitschko hätten dem Verkehrsministerium die Position der Stadtgemeinde darlegen und dank der Unterstützung des Ministeriums einen Weg für eine eigene KfZ-Kennzeichnung für das Gemeindegebiet Klosterneuburgs erwirken können, hieß es weiter: die Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV). In einer Übergangsregelung bleiben die Kennzeichen "WU" und "TU" laut Stadtgemeinde weiterhin gültig. Man könne aber bei aufrechter Zulassung die Zuweisung eines "KG"-Kennzeichens beantragen.

Zur Vorgeschichte: Bereits 2015 hatte der damalige Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll (ÖVP), beschlossen, den niederösterreichischen Bezirk Wien-Umgebung mit 1. Jänner 2017 im Zuge einer Verwaltungsreform aufzulösen. Die Einsparungen bezifferte er mit zwei Millionen Euro pro Jahr. Die betroffenen 21 Gemeinden sollten auf die Nachbarbezirke aufgeteilt werden – und Klosterneuburg kam zum Bezirk Tulln ("TU"). "WU" wurde für die BH Wien-Umgebung mit der 62. KDV-Novelle gestrichen.

Statutarstadt zu teuer

Der Widerstand der Klosterneuburger war groß. Einer der letzten Hoffnungsschimmer schien damals ein eigenes Statut zu sein, das unter anderem ein "KG" auf dem Kennzeichen ermöglicht hätte. Einer Machbarkeitsstudie zufolge wäre dieses jedoch mit Mehrkosten von 3,5 Millionen Euro verbunden gewesen. Eine Statutarstadt unterscheidet sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht – ein Stadtstatut. Derzeit gibt es 15 Städte mit eigenem Statut in Österreich, darunter alle Landeshauptstädte außer Bregenz. Sie fungieren für ihr Gebiet als Bezirksverwaltungsbehörde. Grundsätzlich kann bevölkerungsreichen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern und überregionaler Bedeutung auf deren Antrag hin vom Land ein eigenes Statut verliehen werden.

Tausende der insgesamt 26.500 Einwohner Klosterneuburgs hatten mit ihrer Unterschrift für Klosterneuburg als Statutarstadt gestimmt. Pröll hatte diesem Wunsch allerdings schon im Vorfeld eine Absage erteilt. Was der niederösterreichische Landtag ebenfalls nicht befürwortet hat, war die Eingliederung Klosterneuburgs in Wien.

Bereits am 15. Dezember 2017 hatte der Klosterneuburger Gemeinderat beschlossen, die Forderung nach einem eigenen Kennzeichen an den zuständigen Minister zu richten. Die Unterstützung von Prölls Nachfolgerin, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), sei gegeben gewesen, wurde betont. Zwei Jahre später ist Klosterneuburg nun am Ziel.