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Oracle

Ex-Mitarbeiter Oracles: Ich sollte die ganze Zeit Vaporware verkaufen

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Der Software-Konzern Oracle hat aktuell mit einem Fall zu kämpfen, der in Sachen Marketing zu einer Katastrophe führen kann. Denn ein Ex-Mitarbeiter wirft dem Unternehmen vor Gericht vor, dass er Kunden mit Vaporware betrügen sollte. Der Mann war laut der Klageschrift, die seine Anwälte gegen Oracle einreichten, für fast ein Jahr als Projektmanager in der NetSuite-Abteilung angestellt. Seinen Aussagen zufolge, gehörte hier die Betreuung von mehreren großen Universitäts-Buchhandlungen zu seinen Aufgaben. Erwartet habe man dabei von ihm den Vertrieb von Produkten, die gemeinhin als Vaporware umschrieben werden. Das bedeutet, dass entweder die Software oder der Service eigentlich nie oder zumindest bestimmte Funktionen nicht bereitgestellt werden konnten, obwohl die Nutzer dafür im Grunde zahlten.

Immer wieder habe der Mann die Mängel in der Entwicklungs-Arbeit bei Oracle verteidigen und die Kunden vertrösten müssen, obwohl im Unternehmen völlig klar war, dass man die Zusagen nicht einhalten könne. Das soll unter anderem dadurch belegt sein, dass ein ziemlich hoher Anteil großer Projekte im so genannten "Escalation"-Status verwaltet wurde, weil bekannt war, dass die Features, die den Kunden zugesagt waren, nicht bereitgestellt werden können, wie das britische Magazin The Register berichtet.

Unvermögen oder Absicht?

Oracle dementiert diese Darstellung natürlich. Und es kommt ohnehin immer wieder vor, dass in großen IT-Projekten bestimmte Dinge nicht so laufen und funktionieren, wie sie von allen Parteien erwartet wurden. Daher dürfte es recht spannend sein, zu sehen, welche Argumentation sich vor Gericht durchsetzen kann.

Der Kläger weigerte sich zumindest, seine ihm aufgetragene Aufgabe weiterzuführen und beschwerte sich erst intern, dass hier aus seiner Sicht illegales Handeln vorliege. Kurz darauf erstattete er auch Bericht an die US-Börsenaufsicht. Infolge dessen wurde er intern auf eine Weise versetzt, die ihm die weitere Arbeit im Unternehmen unmöglich gemacht habe, beklagte der Kläger. Ein Wechsel in eine vergleichbare Position bei einem anderen Arbeitgeber sei dabei durch Vertragsklauseln faktisch auch nicht möglich gewesen.

Siehe auch: Diskriminierung bei Oracle: Statt Besserung kommt die Gegenklage