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„Der Druck auf die Schwarze Null steigt“ - Davor warnt der Bundesrechnungshof in seinen neusten Anmerkungen.Foto: dpa
Schwarze Null, Schuldenbremse

So funktioniert Staatsverschuldung

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Berlin - Die schwarze Null sei ihr Fetisch, heißt es bei der CDU. Derweil will der designierte SPD Vorsitzende Walter Borjans wieder Schulden machen und Ökonomen stellen die ganze Schuldenbremse in Frage. Und noch dazu kommen Kompromissvorschläge wie Staatliche Investitionsfonds - deren Ausgaben zwar dem Staat helfen, ihre Kreditaufnahme aber nicht als staatliche Schulden gewertet wird.

Insgesamt geht es um die Frage, wie sich der Staat finanziert, wenn die Steuereinnahmen nicht reichen. Der gängige Weg ist es, Bundesanleihen herauszugeben. Diese versteigert das Finanzministerium regelrecht - es wird also angekündigt, dass eine Anleihe mit 1, 2, 5, 10 oder 30 Jahren Laufzeit herausgegeben wird. Banken, Versicherungen und Fonds können dann Angebote machen, wobei das Angebot mit den niedrigsten Kreditzinsen den Zuschlag erhält.

Die Schwarze Null

Die schwarze Null bedeutet, dass der Staat keine neue Schulden aufnimmt - und womöglich sogar ein geringes Haushaltsplus verzeichnet. Beim deutschen Bundeshaushalt war das 2014 unter dem damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble erstmalig der Fall - auch wenn es, wie unter anderem die Zeit berichtet, damals gar nicht Schäubles Intention war. Olaf Scholz (SPD) setzte den Kurs weitgehend fort.

Für 2019 steht noch nicht endgültig fest, wie groß der Haushaltsüberschuss ist. Entgegen früherer Schätzungen fällt er wohl größer aus, als zunächst erwartet und könnte bei etwa sieben Milliarden Euro liegen.

Die Schuldenbremse

Selbst wenn sich die Politik von der schwarzen Null verabschiedet, würde die sogenannte Schuldenbremse die Spielräume des Finanzministers weiter einschränken. Die 2011 verabschiedete Regel sieht vor, dass sich die Bundesländer ab 2020 gar nicht mehr verschulden dürfen - Einnahmen und Ausgaben müssen sich also die Waage halten.

Der Bund hingegen darf im geringen Maße weiter Schulden machen. Als Faustregel sieht das Gesetz 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts vor, wobei Sonderregeln weitere Spielräume in Abhängigkeit von der Konjunktur vorsehen. Läuft es in der Wirtschaft schlecht, darf die Kreditaufnahme etwas über besagte 0,35 Prozent hinaus steigen. Derzeit beziffern Ökonomen die mit Schuldenbremse mögliche Kreditaufnahme des Bundes auf etwa fünf bis zwölf Milliarden Euro jährlich.

Der Maastrichter Vertrag

1992 haben sich die EU-Staaten auf eine Schuldenbegrenzung auf europäischer Ebene geeinigt. Die im Maastrichter Vertrag festgeschriebenen - und als Maastricht-Kriterien bezeichneten - Regeln umfassen eine Obergrenze für die Gesamtverschuldung der einzelnen Staaten sowie eine Begrenzung der Neuverschuldung. Hält sich ein europäischer Staat nicht an die Regeln, kann die EU-Komission ein Defizit-Verfahren einleiten. Stimmt der Europäische Rat zu, werden Strafen fällig.

Die Gesamtverschuldung darf nach den Maastricht-Kriterien maximal 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes betragen, jährlich dürfen höchstens 3 Prozent des BIP als Neuverschuldung hinzukommen. Die Deutschen Staatsschulden beliefen sich 2018 auf 61,9 Prozent des BIP. Das Bundesfinanzministerium hat Anfang des Jahres prognostiziert, dass die Quote 2019 wieder unter die Maastricht-Grenze fällt.