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«AMS hat nun die Verantwortung für die Arbeitsplätze und Standorte von Osram», sagt der Unternehmensbeauftragte der Gewerkschaft.Foto: Rene Ruprecht/dpa

Gewerkschaft fordert Investitionen in Osram

Die IG Metall fordert vom neuen Osram-Eigentümer AMS Investitionen und den Erhalt von Jobs. «AMS hat nun die Verantwortung für die Arbeitsplätze und Standorte von Osram», sagte der Unternehmensbeauftragte der Gewerkschaft für den Münchner Lichtkonzern, Klaus Abel.

«Wir werden mit aller Macht darauf drängen, dass gegebene Zusicherungen für die Arbeitnehmer rechtssicher eingehalten werden. Darüber hinaus werden Investitionen notwendig sein, um die Osram-Standorte zukunftsfähig zu machen.»

Der österreichische Sensorspezialist AMS hatte am Freitag mitgeteilt, bei seinem Übernahmeangebot für Osram die angestrebte Schwelle von 55 Prozent überschritten zu haben. Die IG Metall kündigte nun an, mit AMS Zukunftsvereinbarungen abschließen zu wollen, «die den Beschäftigten die Möglichkeit bieten, die Zukunft mitzugestalten und sich entsprechend zu qualifizieren». IG Metall und Osram-Konzernbetriebsrat hatten sich bis zuletzt gegen die Übernahme positioniert. Sie fürchten eine Zerschlagung Osrams, bei der letztlich die Mitarbeiter die Zeche zahlen würden.

Osram-Chef Olaf Berlien warb in einer am Freitag verschickten Nachricht an die Belegschaft dagegen für die Übernahme. AMS habe «weitreichende Schutzzusagen» für Mitarbeiter und Produktionsstätten gemacht, betonte er. In einer angehängten Videobotschaft spricht er von einem Zusammenschluss auf Augenhöhe und erinnert daran, dass auch Osram einst überlegt habe, AMS zu übernehmen. Jetzt sei es zwar andersherum, aber die Logik dahinter bleibe dieselbe. Die Fusion bringe beiden Unternehmen Chancen.

Gleichzeitig weist Berlien in der Nachricht an die Mitarbeiter aber auch darauf hin, dass Osram und AMS bis zum Vollzug der Übernahme «zwei eigenständige Unternehmen und Wettbewerber um Marktanteile sowie Kunden» blieben. Den Vollzug der Übernahme erwartet er bis Sommer 2020. Den von AMS angestrebten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag «nicht vor Ende 2020».