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Bordeigenes WLAN der Deutschen Bahn. Wenn der Zug voll wird, tröpfeln die Daten.(Bild: Deutsche Bahn)

Internet im Zug: Ab 2022 100 Mbit/s an Schienenwegen

An allen Schienenwegen und an Bundesstraßen sowie Autobahnen soll es spätestens in fünf Jahren eine Versorgung von mindestens 50 Mbit/s geben.

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An Schienenwegen, auf denen täglich mehr als 2000 Fahrgäste befördert werden, muss es bis 2022 im Mobilfunk durchgehend eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downlink geben. Das geht aus den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur hervor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Planung und Ausbau obliege den Mobilfunknetzbetreibern.

Für Schienenwege mit 2000 Fahrgästen oder weniger sei bis zum 31. Dezember 2024 eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downlink zu erreichen, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung. "Die Vorgaben gelten technologieneutral und machen insofern keine Vorgaben zur einzusetzenden Funk-Technologie."

Die Betreiber der Schienenwege sowie die Verkehrsunternehmen sollen den Ausbau unterstützen, "indem sie die Mitnutzung vorhandener Infrastruktur ermöglichen und eine zuverlässige Versorgung in den Zügen durch Einbau von Repeatern und deren störungsfreien Betrieb gewährleisten". Dies werde sich auch auf die Versorgung in Tunneln auswirken.

Autobahnen und Bundesstraßen

Für Bundesautobahnen und Bundesstraßen zwischen Kernen von Metropolregionen und Oberzentren zu Metropolkernen muss bis zum 31. Dezember 2022 eine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s im Downlink erreicht werden. Dabei sei eine Latenz von nicht mehr als 10 Millisekunden zwischen einem Endgerät und der Basisstation sicherzustellen. Die weiteren Bundesstraßen müssen bis zum 31. Dezember 2024 versorgt werden.

Der Bund will für den Ausbau des Mobilfunknetzes in bisher unterversorgten Gebieten gut eine Milliarde Euro locker machen. Das wurde nach einer Kabinettsklausur im November bekannt. Damit soll der Mobilfunkausbau an bis zu 5000 Standorten gefördert werden. Auch eine eigene Infrastrukturgesellschaft will der Bund gründen. Im ersten Quartal 2020 ist zudem ein zweiter "Mobilfunkgipfel" geplant. (anw)