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Raupen des Goldafters auf einem Obstbaum.Foto: Jürgen Lukaschek
Gefräßiger Goldafter

Warum Kleingärtner auch im Winter anpacken müssen

Quedlinburg - Nachdem das Laub im Herbst gefallen ist, werden sie sichtbar: zusammengesponnene Blätter an den Triebspitzen von Bäumen entlang der Straßen. Diese Nester schimmern in der Sonne glänzend-silbern.

Dabei handelt es sich um die Gespinste der Raupen des Goldafters, teilt die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau mit.

Unscheinbare Gefahr für Bäume

Diese Gespinste sollten jetzt entfernt werden: Denn mit Beginn des Laubaustriebes im Frühjahr verlassen die Raupen die Gespinste und fangen an zu fressen.

Mit zunehmendem Appetit bleiben nur noch die mit feinen Gespinstfäden überzogenen Blattstiele übrig bis hin zum Kahlfraß. Ab Ende Juni verpuppen sich die Raupen zwischen Astgabeln, Rindenrissen oder am Boden in einem schmutzig gelben bis grauen Kokon.

Nach etwa zwei Wochen schlüpfen schneeweiße Falter, die ab Mitte Juli ihre Eier haufenweise auf die Blätter ablegen. Aus diesen schlüpfen ab Mitte August schwarzgraue, behaarte Raupen, um sich an den Triebenden ein Gespinst zum Schutz vor Witterungseinflüssen zu bauen, teilte die Landesanstalt weiter mit.

Bei sonnigem Wetter verlassen die Räupchen das Gespinst, um in der Umgebung gesellig die Blätter zu benagen. In der Regel richten die Raupen im Herbst keinen großen wirtschaftlichen Schaden an.

Treten allerdings im August längere Schönwetterphasen auf, ist der Schaden auch zu dieser Zeit deutlich höher.

Raupennester im Winter entfernen

Um einen Kahlfraß im nächsten Frühjahr zu verhindern, zählt das Herausschneiden der Raupennester während der Wintermonate zu den wirkungsvollsten, die Umwelt schonendsten und preisgünstigsten Bekämpfungsmaßnahmen des Goldafters, so die Landesanstalt weiter.

Beim Schnitt sollte entsprechende Schutzausrüstung getragen werden, da der Kontakt mit Raupenhaaren zu Hautreizungen und Allergien führen kann.

Eine chemische Bekämpfung des Goldafters an Straßenbäumen wäre möglich; diese bedarf aber einer Genehmigung nach Pflanzenschutzgesetz durch die Landesanstalt, da die Bäume und Flächen entlang von Straßen zum sogenannten Nichtkulturland zählen.

Weitere Hinweise und Informationen gibt es im Internet unter www.llg.sachsen-anhalt.de oder unter Telefon 03471/334341. (mz)