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Jochen Beekhuis, ausgeschlossenes SPD-Mitglied und Abgeordneter des Landes Niedersachsen, im Gerichtssaal. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

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Chat-Affäre: Gericht lehnt Antrag des Ex-SPD-Abgeordneten ab

Aurich (dpa/lni) - Der aus der SPD-Landtagsfraktion ausgeschlossene Abgeordnete Jochen Beekhuis ist in der sogenannten Chat-Affäre mit einem Vorstoß am Landgericht Aurich gescheitert. Die Kammer wies am Montag einen Antrag des Politikers auf einstweilige Verfügung zurück. Der aus Ostfriesland stammende Beekhuis wollte einen Unterlassungsbeschluss gegen Äußerungen erreichen, er habe sich bei Chats in sozialen Medien sexistisch, frauenfeindlich und homophob geäußert.

Aus Sicht des Gerichts überwog im vorliegenden Fall der Grundsatz der Meinungsfreiheit. Das Urteil sage aber nichts darüber aus, ob die Chats echt oder unecht seien. Dies zu klären sei auch nicht die Aufgabe der Kammer gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Nach Angaben von Beekhuis' Anwalt Hayo Moroni richteten sich die Verfügungen gegen die Vorsitzende des SPD-Bezirks Weser-Ems, Johanne Modder, und gegen den Bundestagsabgeordneten Johann Saathoff, der auch Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Aurich ist. Sein Mandant hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit bestritten.

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