«Beizentour» endete im Hotelzimmer – Schweizer Ex-Tennisprofi der Vergewaltigung angeklagt
Vor dem Strafgericht in Siders VS ist am Montag der Prozess gegen den ehemaligen Schweizer Tennisprofi Yves Allegro eröffnet worden. Er ist der Vergewaltigung und/oder der sexuellen Nötigung angeklagt. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der 41-jährige Walliser, der heute als Trainer beim Tennisverband Swiss Tennis tätig ist, muss sich für Geschehnisse vor Gericht verantworten, die sich im Oktober 2014 in Tallinn in Estland zugetragen haben sollen.
Allegro nahm dort an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern statt. Gemäss der Anklageschrift soll er sich dabei gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit reichlich Alkoholkonsum unsittlich benommen haben.
Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz haben laut der Anklageschrift gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour» unternommen. Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Am darauf folgenden Tag sollen sich weder Allegro noch die Österreicherin daran erinnert haben, was sich in jener Nacht zugetragen hat. Der Walliser schrieb der Frau eine SMS, in der er sich für ein Verhalten, «das nichts mit jenem eines Gentlemans» zu tun habe, entschuldigte.
Die Österreicherin gab 48 Stunden später an, dass sie sich Stück um Stück wieder an die Geschehnisse der Nacht erinnert habe. So äusserte sie Zweifel gegenüber den Kolleginnen und Kollegen ihrer Delegation und gab an, möglicherweise Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. So habe sie starke Schmerzen verspürt und auf ihrem Körper blaue Flecken entdeckt.
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Allegro wollte sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung nicht zu den Vorwürfen äussern. «Mein Klient hat sich seine Erklärungen für das Gericht vorbehalten», sagte einer seiner Anwälte, Guillaume Grand, im vergangenen Monat. Allegro sehe dem Prozess gelassen entgegen. Grand will gemeinsam mit dem Genfer Anwalt Pierre-Damien Eggly auf Freispruch für den prominenten Angeklagten plädieren.
Die Gerichtsverhandlung wird unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. So dürfen keine Zuschauerinnen und Zuschauer dem Prozess beiwohnen. Lediglich die Pressevertreter dürfen teilnehmen. (zap/sda)