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(Bild: APA/LPD-BGLD)
Mehrere Verstöße

Wiener mit zwölf Pythons im Kofferraum gestoppt

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Nicht schlecht gestaunt haben Beamten bei einer Polizeikontrolle am Wochenende bei Kittsee im Burgenland, als sie in den Kofferraum des Autos eines 30 Jahre alten Wieners schauten. Nicht weniger als zwölf Königspythons fanden die Polizisten in Plastikgefäßen und in Styroporboxen vor. Der Python-Züchter wurde aufgrund mehrerer Verstöße angezeigt, die Reptilien beschlagnahmt.

Ins Netz ging der Verdächtige den Beamten auf der A6, der Nordostautobahn, am Sonntagnachmittag. Es hatte sich um eine normale Einreisekontrolle gehandelt. Doch im Kofferraum sollten die Polizisten rasch fündig werden.

Auf insgesamt zwölf, etwa 20 bis 80 Zentimeter lange Königspythons stießen die Beamten. Untergebracht waren die Reptilien teils in Plastikboxen sowie in Stoffsäcken, die wiederum in Styropor verpackt waren. In einer weiteren Box befanden sich eine Schachtel Heimchen - also Futterinsekten zur Versorgung der Schlangen - sowie ein Gecko.

„Fünf Tiere in Slowakei verkauft“
Die Pythons entstammen allesamt der Zucht des 30-Jährigen. „Es handelt sich dabei um einen Züchter aus Wien, der mit dieser Ladung in die Slowakei gefahren ist und dort fünf Tiere an diesem Tag bereits verkauft hat. Und er war wieder am Weg zurück vom Verkauf nach Wien“, schilderte Polizeisprecher Heinz Heidenreich.

Für den Besitz von Reptilien gelten in Österreich gesetzliche Bestimmungen: „Die sind insoweit geschützt, dass man eine Bewilligung braucht, um diese Tiere zu Hause zu haben bzw. züchten zu dürfen“, erläuterte Heidenreich. Der 30-Jährige habe jedoch nicht die erforderliche Berechtigung besessen.

Ganze Reihe an Anzeigen
„Die Zollbehörden haben die Tiere übernommen“, berichtete der Polizeisprecher. Auch eine Amtstierärztin wurde beigezogen. Der 30-Jährige muss nun mit einer Reihe von Anzeigen rechnen, unter anderem wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen über die Wildtiermeldung, die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs und den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch das Nichtmitführen von Herkunfts- und Zulassungsdokumenten beim Transport und weitere Übertretungen nach dem Tierhaltegesetz werden ihm vorgeworfen.