https://imgl.krone.at/scaled/2058743/v6d50da/full
Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hat nun erklärt, warum sie so lange mit der Umsetzung des Glyphosat-Verbots gezögert hat.(Bild: APA/HANS PUNZ)
Wegen Formalfehlers

Glyphosat-Verbot tritt nun doch nicht in Kraft!

by

Das im Sommer beschlossene Glyphosat-Verbot kommt nun doch nicht! Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein erklärte am Montag, dass das im Nationalrat abgesegnete Gesetz wegen eines Formalfehlers nicht in Kraft treten könne. Während die Umweltschutzorganisation einen Verrat an der Demokratie wittert, will die SPÖ umgehend einen neuen Antrag auf ein Glyphosat-Verbot einbringen.

Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können, heißt es. Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet. „Die Europäische Union hat auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen“, schreibt die Bundeskanzlerin in einem Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).

https://imgl.krone.at/scaled/1962051/v7f7629/full
(Bild: EMMANUEL DUNAND/AFP)

Bierlein: „Es handelt sich nicht um eine inhaltliche Wertung“
Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium als auch der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht. „Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt“, so die Bundeskanzlerin. Zuvor war der Druck auf Bierlein wegen ihrer zögernden Haltung - vor allem von Umweltschützer-Seite - massiv erhöht worden.

https://imgl.krone.at/scaled/2056548/v95526a/full
(Bild: APA/AFP/INA FASSBENDER)

Umweltministerium warnte bereits vor Rechtsunsicherheit
Das Umweltministerium hatte sich bereits nach Ablauf der Frist abwartend gezeigt und warnte auch vor einer inhaltlichen Rechtsunsicherheit. Denn ein „nationaler Alleingang“ ist eigentlich nur unter zwei Bedingungen durchführbar. Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt.

Beide Fälle liegen nicht vor. Zudem war das Bundesland Kärnten bereits mit dem Versuch, ein Totalverbot einzuführen, bei der Kommission abgeblitzt.

https://imgl.krone.at/scaled/1921934/vd0e6eb/full
(Bild: AFP )

Greenpeace wittert Verrat an Demokratie
Für die Umweltschutzorganisation Greenpeace käme der Stopp eines „demokratisch zustande gekommenes Gesetztes, das die Österreicher wollen und die EU akzeptiert“, einem Verrat an der Demokratie gleich, wie Geschäftsführer Alexander Egit am Montag betonte. „Von der EU-Kommission erfolgte in der Frist von drei Monaten kein Einspruch - und trotzdem weigert sich Kanzlerin Bierlein unter dem Druck von Bayer, Monsanto und der Landwirtschaftskammer, das Gesetz nun in Kraft zu setzen, und schiebt stattdessen formaljuristische Ausreden vor“, zeigte sich Egit fassungslos.

SPÖ bringt neuerlichen Antrag ein
Die SPÖ wird bei der Nationalratsitzung am Mittwoch erneut einen Antrag auf ein Glyphosat-Verbot einbringen. „Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben. Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hickhack missachtet wird“, sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.

https://imgl.krone.at/scaled/2021193/vbce8d5/full
Jörg Leichtfried(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Die Nichtkundmachung des Glyphosat-Verbots ist für Leichtfried „unverständlich“. „Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof“, sagte Leichtfried in einer Aussendung.

Grüne: „Kanzlerin muss Willen des Gesetzgebers Folge leisten“
Dass das Verbot aufgrund von Formalfehlern nicht in Kraft treten soll, wollen die Grünen ebenso wenig hinnehmen. „Es war der klare Wille des Gesetzgebers, Glyphosat zu verbieten, da wird sich wohl nichts daran geändert haben“, hielt Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer fest. Nun müsse die Kanzlerin dem Willen des Gesetzgebers Folge leisten und dem Nationalrat eine neue Regierungsvorlage zukommen lassen.

https://imgl.krone.at/scaled/2039397/vab2cb3/full
(Bild: APA/PA/GEORG HOCHMUTH)

FPÖ: ÖVP hat Gesetz mit Formalargument hintertrieben
Für die FPÖ hat die angekündigte Nichtkundmachung einen „fahlen Beigeschmack“. Klubobmann Herbert Kickl begründete: „Es scheint, als hätte die ÖVP ein Formalargument der EU dafür missbraucht, ein Gesetz, das sie partout nicht haben will, zu hintertreiben. Die geforderte Notifikation vor einer Kundmachung wurde ja schließlich nachgeholt.“ Inhaltlich stehe die FPÖ zum beschlossenen nationalen Glyphosatverbot ab 1. Jänner 2020. „Sollten wir aber im Parlament tatsächlich einen neuen Anlauf brauchen, muss das so umgesetzt werden, dass jedwede formale Sabotagemöglichkeit von vornherein ausgeschlossen wird“, betonte Kickl.