Nazi-Fahne: Staatsanwaltschaft ermittelt
Gegen Austria-Fans
Bei Derby Rapid gegen Austria angebrachtes Banner laut Polizei nicht strafbar.
Nachdem beim Wiener Fußball-Derby Rapid gegen Austria am Sonntag bei der Austria eine verfälschte Reichskriegsflagge im Stadion angebracht war, ist nun die Staatsanwaltschaft am Zug. Laut Polizei ist der Banner nicht strafbar. Dennoch habe man eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger am Montag der APA - Austria Presse Agentur.
Die Flagge war im Auswärtssektor des Allianz Stadions zu sehen und wurde noch während des Spiels entfernt. Sie wird dem bei der Austria mit Hausverbot belegtem Fanclub "Unsterblich" zugerechnet. Dieser wurde wegen seiner Nähe zum Neonazismus 2013 aus der Generali Arena verbannt. Die Austria betonte auf Twitter, dass es sich hierbei um keine Austria-Fans handle und der Banner in "keinster Weise mit unseren Werten" vereinbar sei.
Grundlage für die strafrechtliche Prüfung der Polizei waren das Verbotsgesetz, das Symbole-Gesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen des Islamischer Staats und anderer Gruppierungen untersagt wurden sowie das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG). Letzteres sieht in Artikel 3 Strafen für die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes vor.
Nach diesen Rechtsgrundlagen der Polizei ist der Banner, mit dem die Reichkriegsflagge nachempfunden war, nicht strafbar, betonte Eidenberger. Denn auch die Grundfahne, also die Reichskriegsflagge ist in Österreich - sofern sie kein Hakenkreuz aufweise - nicht verboten. "Diese oder ähnliche Fahnen mit solcher Symbolik kommen immer wieder bei Fußballspielen vor", sagte Eidenberger. Sie werden auch "immer wieder aufs neue überprüft".