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Symbolbild APA/Rubra

Strache: "Partei­basis soll über mein Schicksal entscheiden"

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Das Schiedsgericht dürfe nicht als „Beratungsgremium missbraucht" werden, kritisiert Ex-FPÖ-Chef Strache. „Das wäre so, wenn der Vollstrecker sich vorher von der zweiten Instanz beraten lassen würde."

Wird Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von seiner Partei ausgeschlossen? So lautet eine Frage, die die Freiheitlichen seit Wochen in Atem hält. Und die im Laufe dieser Woche beantwortet werden könnte. Während seitens der Freiheitlichen noch nichts Entsprechendes zu hören war, brachte Strache das Thema am Montag selbst wieder auf, und zwar gegenüber „Österreich". Er sei bisher nicht vom Parteischiedsgericht eingeladen worden, meinte Strache im Interview. Dieses sei aber ohnehin nicht zuständig, so der einstige Bundesparteiobmann. Vielmehr müsse darüber der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp entscheiden, was die Partei bestreitet.

„Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei meinem von mir vorgeschlagenen Nachfolger und geschäftsführenden Landesobmann Nepp und dem FPÖ-Wien-Vorstand. Dann kann ein Schiedsgericht zwecks möglicher Berufung von mir angerufen werden", sagte Strache. Das Schiedsgericht dürfe nicht als „Beratungsgremium missbraucht" werden. Denn: „Das wäre so, wenn der Vollstrecker sich vorher von der zweiten Instanz beraten lassen würde. Unvorstellbar in einem rechtsstaatlichen Verfahren."

Sein Ansatz: „Die Partei­basis soll über mein Schicksal entscheiden. Ich stelle mich meinen Mitgliedern. Wenn Nepp Schaden von der Partei ­abwenden will, soll er meine Suspendierung aufheben.“ 

„Will er gemeinsam eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft?“ 

Auf die Frage, ob er im Fall eines Ausschlusses eine eigene Partei gründen würde, antwortete Strache: Er habe der Wiener FPÖ-Spitze ein Angebot für einen gemeinsam möglichen Weg gemacht. „Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht."

Der Wiener Landesparteisekretär Michael Stumpf bestritt unterdessen, dass das Schiedsgericht in der Frage des Parteiausschlusses nicht zuständig sei. Das Parteigericht könne gemäß der Parteistatuten von jedem ordentlichen Mitglied angerufen werden, um die Person betreffende Vorwürfe zu prüfen. „Es ist verwunderlich, dass der ehemalige Obmann die klar definierten Parteistatuten bewusst falsch interpretiert", meinte Stumpf in einer Aussendung. Auch dass Strache nicht vor das Gremium geladen worden sei, stimme so nicht. Nach zwei Zustellversuchen durch einen Botendienst sei die Einladung für eine Aussage vor dem Parteigericht eingeschrieben übermittelt worden. „Falls Heinz-Christian Strache einer Aussage als Beschuldigter nicht nachkommen möchte, soll er dies dem Vorsitzenden mitteilen, da dies das Verfahren beschleunigen würde", sagte Stumpf. Die Wiener FPÖ toleriere „etwaige Verzögerungsversuche" nicht.

Eine Vorentscheidung über Straches Zukunft könnte möglicherweise am Montagnachmittag fallen. Denn Strache-Unterstützer und FPÖ-Gemeinderat Karl Baron wird in seiner Funktion als Präsident der Freiheitlichen Wirtschaft die Vertrauensfrage stellen, berichteten mehrere Medien. Sollte er abgewählt werden, könnte das zur Folge haben, dass er auch sein Gemeinderatsmandat zurücklegt. Das würde Strache den Wiedereinzug ins Wiener Stadtparlament ermöglichen, da er bei der Wien-Wahl 2015 im betreffenden Wahlkreis als Spitzenkandidat antrat, das errungene Mandat aber nicht angenommen hat.

>>> Strache im „Österreich"-Interview

(APA/Red.)