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Bislang hatte der Angeklagte vor Gericht geschwiegen. Fragen zu seiner Erklärung beantwortete er ebenfalls nicht.

Leonie-Prozess: Stiefvater bestreitet alle Vorwürfe

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) hat der angeklagte Stiefvater in seiner Aussage alle Vorwürfe von sich gewiesen. Seine Erklärung ließ er durch seine Anwälte verlesen, auf Fragen antwortete er nicht. Gegen die Mutter von Leonie erhob der 28-jährige Angeklagte jedoch schwere Vorwürfe.

Schwere Vorwürfe gegen Leonies Mutter

Darin hieß es, er habe gesehen, wie die Mutter das sechsjährige Mädchen zwei Monate vor ihrem Tod mit dem Fuß gegen eine Wand getreten habe. Sich selbst stellte er als treusorgenden Vater dar. Unter anderem hätte er beispielsweise alle Mahlzeiten zubereitet. Was in seiner Abwesenheit passiert sei, darüber könne er nichts sagen. Dass er erst jetzt erstmals aussagte, habe Leonies Stiefvater damit begründet, dass er aus Liebe zu Leonies Mutter bislang geschwiegen habe. Auch zu den Kindern habe er ein gutes Verhältnis gehabt, hieß es. Für die sowohl bei Leonie als auch bei ihrem jüngeren Bruder festgestellten Verletzungen habe er darüber hinaus keine Erklärungen. Ein bei Leonie festgestelltes "blaues Auge" soll beim Spielen im Hof entstanden sein.

Stiefvater bleibt bei Treppensturz-Erklärung

Außerdem blieb der Angeklagte bei seiner bereits in ersten Vernehmungen gemachten Aussage, Leonie sei die Treppe herunter gefallen. Seiner Darstellung zufolge wollte die gesamte Familie einkaufen gehen. Leonie habe jedoch nicht gewartet, sondern sei allein aus der Wohnung gegangen. Er habe dann nur ein "merkwürdiges Geräusch" gehört und gesehen, dass die Wohnungstür offen war. Schließlich will er Leonie auf dem Treppenabsatz gefunden und anschließend in die Wohnung getragen haben.

Nach Aussage des Stiefvaters war das Kind kurzzeitig bewusstlos, sei dann aber wieder zu sich gekommen und habe gesagt, dass es keinen Arzt brauche. Nach dem gemeinsamen Abendessen seien Leonie und ihr Bruder noch in der Badewanne gewesen. Erst später soll es Leonie schlechter gegangen sein. Seiner Erklärung nach sei die Mutter nicht imstande gewesen, den Notarzt zu rufen. Das habe er deswegen gemacht. Er endete mit der Aussage, dass ihm der Tod von Leonie leid tue.

Erste Aussage des Vaters

Bislang hatten am Landgericht Neubrandenburg nur Zeugen sowie die Mutter des Kindes ausgesagt. Sie hatte den Mann vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit schwer belastet. Ihr Anwalt sagte, sie habe das Familienleben als zuletzt stark belastet geschildert. Es sei immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen.

Stiefvater wird Mord durch Unterlassen vorgeworfen

Dem 28-jährigen Stiefvater von Leonie wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Er soll das Mädchen mehrfach so misshandelt haben, dass es am 12. Januar starb. Auch gegen die Mutter wird ermittelt: Ihr wird Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, weil sie keine Hilfe holte.