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Die Weihnachts- und Winterbar «Oskar Elch» im Ringgenberg in Bern.Susanne Keller

Keine Autonomie für Gemeinden bei Gastgewerbe-Bewilligungen

Auch künftig erteilen die Regierungsstatthalter Bewilligungen für das Gastgewerbe. Ein Vorstoss, der den Städten und Gemeinden mehr Kompetenz geben wollte, wurde im Grossen Rat abgelehnt.

Bewilligungen für das Gastgewerbe bleiben in der Kompetenz der Regierungsstatthalter. Das Kantonsparlament lehnte am Montag mit 86 zu 52 Stimmen bei 6 Enthaltungen einen Vorstoss ab, der den Gemeinden mehr Autonomie geben wollte.

Grossräte aus den Städten Bern, Biel und Thun wollten den «Umweg» über die Regierungsstatthalterämter vermeiden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine kommunale Angelegenheit wie Überzeitbewilligungen nicht auf Gemeindeebene geregelt werden könnte, erklärte David Stampfli (SP/Bern).

Der Thuner Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) plädierte für eine Beseitigung von «Doppelspurigkeiten». Heute sei den Gesuchstellern, etwa bei einer Überzeitbewilligung, nicht immer klar, wer zuständig und wer verantwortlich sei.

Die Mehrheit wollte aber an der heutigen Regelung nichts ändern. Andreas Hegg (FDP/Lyss) sah in der Bewilligung durch die Regierungsstatthalter die «richtige Flughöhe». Auch sei zu befürchten, dass es bei einer kommunalen Zuständigkeit zu Befangenheit kommen könnte.

Die Kompetenzverschiebung hätte freiwillig sein sollen. Kleinere Gemeinden sollen diese Kompetenz beim Regierungsstatthalteramt belassen können. Diese unterschiedliche Kompetenzen hätte nach Sicht der Ratsmehrheit aber das Prinzip der Rechtsgleichheit in Frage gestellt.