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Was ist auf dem vollständigen Video zu sehen?Foto: Symbolfoto/CC0
Was ist im Video zu sehen?

Streit eines Ex-Liebespaares landet vor Gericht

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   •  Der Streit eines ehemaligen Paares landet vor Gericht.
   •  Und das schon in der zweiten Instanz.
   •  Warum ein ungekürztes Video eine wichtige Rolle spielen könnte.

Thießen/Dessau - Endet eine Beziehung in Unfrieden, dann kann das die Partner noch lange darüber hinaus beschäftigen. So zumindest lief es für Michael S. (Name geändert), der sich jüngst vorm Dessauer Landgericht wegen einer Beleidigungsklage einzufinden hatte. Der 31-Jährige soll im Juni 2018 seine frühere Freundin vor dem Haus ihrer Eltern in Thießen beschimpft und beleidigt haben. Laut Anklage seien Worte wie „Schlampe“, „Mistvieh“ und „ich mach dich fertig“ gefallen.

In erster Instanz wurde der Coswiger deswegen zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro verurteilt. Er legte Rechtsmittel ein, denn S. bestreitet nun auch in der Berufungsverhandlung, diese Beleidigungen gesagt zu haben.

Schwester sagt nicht aus

Stützen könnte dies die Schwester des Angeklagten, denn diese war an jenem Juniabend mit dabei und filmte aus dem Auto heraus mit dem Handy das Geschehen. Dass es solch ein Video gibt, erklärt S.s Verteidiger Jan-Robert Funck. Schon im Amtsgericht hätten die Beteiligten einen Blick darauf geworfen. Jedoch sei das Filmchen, das die Schwester an die Ex-Freundin ihres Bruders geschickt hatte, unvollständig.

„Es fehlt das letzte Drittel“, so der Anwalt. Aus eben diesem würde hervorgehen, dass die Beleidigungen nicht gefallen seien. Weil aber die Schwester erneut von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, schweigt und den kompletten Film also nicht liefern mag, müssen sich Richter Thomas Knief und die Schöffen der 4. Strafkammer auf andere Zeugen stützen.

Dass es überhaupt zum Vorfall kam, schildert Michael S. als Zufall. Er habe das Gefühl gehabt, dass seine frühere Freundin ihn verfolgte und gar sein Handy gehackt habe. „Ich wollte sie darauf ansprechen“, sagt er und dies just, als die Ex im Auto vor ihm und seiner Schwester fuhr. So sei man ihr bis zum Haus in Thießen gefolgt. Dort wurde es dann im Vorgarten laut. „Auf dem Film sieht man, dass ich schimpfe. Ich habe aber keine Kraftausdrücke benutzt“, sagt der Angeklagte.

Ex hat Migräne

Für seinen Verteidiger steht fest, dass das Video, so wie es im Amtsgericht gezeigt worden ist, gekürzt wurde, weil es eben nicht die besagten Äußerungen enthielt. „Wenn es diese Worte gab, hätte sie es doch damals komplett zeigen können“, meint Funck. So aber habe die junge Frau geäußert, dass danach nichts Interessantes mehr zu sehen sei.

Über das, was zu sehen ist, lieferte sie in erster Instanz unaufgefordert ein verschriftlichtes Protokoll. Obwohl als Zeugin geladen, kann sie diesmal im Landgericht jedoch nichts zur Sache sagen, denn kurz vor Verhandlungsbeginn meldet sie sich telefonisch mit einer Migräne krank.

So sind es nur die Eltern, die über den lautstarken Streit vor der eigenen Haustür Auskunft geben können. Die Mutter, so sagt sie im Zeugenstand, sei als erste hinzugekommen, als sie Gebrüll hörte. „Mistvieh“ und „Schlampe“ habe sie ebenso gehört wie die Forderung des Angeklagten, dass die Tochter ihn in Ruhe lassen solle.

Die Mutter meint freilich, dass es eher der junge Mann gewesen sei, der die Tochter gestalkt habe, weil er nicht damit fertig wurde, dass es zu einer Trennung kam. Die Frau schildert auch, dass sie die Schwester des Angeklagten aufgefordert habe, das Filmen mit dem Handy zu beenden. Ob dies passiert sei, weiß sie jedoch nicht. Ganz zum Ende des Streits sei schließlich auch ihr Mann gekommen.

Der sah den Ex seiner Tochter laut und wild gestikulieren, meinte aber auch, gesehen zu haben, wie seine Gattin mit der Schwester am Handy sprach. Er wie auch seine Frau machen an diesem Verhandlungstag keinen Hehl daraus, dass sie den Angeklagten ungern mit der eigenen Tochter zusammen sah. „Wir waren gegen die Beziehung“, so die Mutter, aber die Tochter sei eben rebellisch gewesen und habe ausbrechen wollen.

Bei der Fortsetzung des Prozesses wird sich in dieser Woche zeigen, was die junge Frau dazu meint. So der Kopfschmerz vorbei ist, soll sie am Donnerstag in den Zeugenstand treten. (mz)